Kurzfassung
Januar 2024
Gemeinde Wallenhorst
Bürgermeister Otto Steinkamp
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Herr Johannes Glathe
Stellvertretender Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt
Tel.: +49 5407 888-714
E-Mail: glathe@wallenhorst.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr Klaus von Ohlen
Leitung Dienstleistungszentrum Wettbewerbe
Frau Elisa Sonntag
Telefon: 0421 897699 12
E-Mail: elisa.sonntag@dsk-gmbh.de
Das Plangebiet „Grüne Wiese“ ist eine 2,3 ha große Freifläche im Zentrum der Gemeinde Wallenhorst. Die zentrale Lage bietet großes Potenzial für die weitere Zentrumsentwicklung. Die Fläche hat daher eine außerordentliche Bedeutung für die Gemeinde Wallenhorst.
Das Plangebiet grenzt nördlich und westlich unmittelbar an die Fußgängerzone an, deren Oberflächenbelag Anfang 2023 mit Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung saniert wurde.
Seit vielen Jahren wurden für die Entwicklung des Plangebietes Konzeptionen und Planungen aufgestellt und in den Gremien der Gemeinde und in der Zivilgesellschaft diskutiert. Keine der in der Vergangenheit diskutierten Lösungsansätze konnten jedoch realisiert werden. Im Jahr 2020 wurde die Flächen von der Gemeinde Wallenhorst erworben und 2021 ein Expert:innenworkshop zur Erarbeitung einer Rahmenplanung durchgeführt. Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 eine Vorzugsvariante der planungsgruppe puche gmbh beschlossen. Diese Vorzugsvariante soll als Grundlage der Flächenentwicklung genutzt werden.
Ziel der Flächenentwicklung ist es, die Fußgängerzone räumlich zu fassen und den Ortskern zu arrondieren. Eine Verbesserung der Wegebeziehungen und eine Stärkung der Aufenthaltsqualität sowie der Aktivierung von Flächenpotentialen sollen erreicht werden. Insgesamt soll das Wallenhorster Zentrum als Wohn- und Arbeitsstandort gesichert und aufgewertet werden sowie die Nutzungsvielfalt weiterentwickelt werden. Im nördlichen Bereich soll eine Bebauung mit Mischnutzung entstehen, deren Raumkante einen Abschuss der Fußgängerzone schafft. Der Rahmenplan sieht vor, dass im mittleren Teil des Gebietes eine Spiel- und Bewegungsfläche als „Grüne Fuge“ entsteht, welche den Wohnbereich im Süden des Gebietes klar von der Mischnutzung an der Fußgängerzone abtrennt.
Die Spiel- und Bewegungsfläche sowie der Marktplatz im nordöstlichen Gebietsteil sollen im Rahmen einer geplanten Mehrfachbeauftragung bzw. eines geplanten Planungswettbewerbes als attraktive Freiflächen entwickelt werden.
Für den motorisierten Verkehr wird das Gebiet über die Niedersachsenstraße erschlossen. Im nördlichen Bereich der Niedersachsenstraße soll mittelfristig eine Mobilitätsstation mit ZOB entstehen. Für den Rad- und Fußverkehr soll zudem eine Verbindung zwischen der Niedersachsenstraße und dem Weg Alte Webschule entstehen. Alle öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen werden durch die Gemeinde Wallenhorst geplant und hergestellt und sind nicht Gegenstand der geplanten Konzeptvergabe.
Um eine hohe Qualität des Vorhabens zu sichern, sollen die Baugrundstücke im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden. Beurteilungsgrundlage für die Vergabe bilden die eingereichten Konzepte in Verbindung mit dem angebotenen Preis. Es ist geplant, die Vergabe in 4 Losen durchzuführen. Es steht den Bewerber:innen offen, sich auf eins der Lose, auf zwei, auf drei oder auf alle vier Lose zu bewerben. Insgesamt stehen auf der gesamten zu veräußernden Fläche von rund 1,65 ha vier Grundstücke (siehe Abb. 1) mit Größen von rd. 5.200 m² (Los 1, blau), rd. 4.551 m² (Los 2, gelb), rd. 4.646 m² (Los 3, violett) und rd. 2.140 (Los 4, grün) zur Verfügung (siehe Abb. 1).
Die Gemeinde erhofft sich durch die geplante Konzeptvergabe, dass ein gestalterisch hochwertiges und zukunftsweisendes Konzept realisiert werden kann, das den Ortskern in Wallenhorst stärkt, und dass der Wohnstandort Wallenhorst durch einen Mix aus unterschiedlichen Bau- und Wohnformen gestärkt werden kann.
Die zu veräußernden städtischen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 16.538 m² umfassen die Flurstücke 488/1, 488/2, 485, 486, 493, 487, 467, 500/4, 490/2, 491, 492, 490/4, 490/5, 502, 456, 469/1, 454/9, 454/10, 455/3, 454/8, 455/1, 454/6, 454/7, 453/1, 453/2, 457/1, 457/2 und 466/2. Vor dem Verkauf sind die Begradigung und die Bereinigung der Flurgrenzen geplant, sodass die einzelnen zu veräußernden Grundstücke jeweils einem Flurstück entsprechen.
Die Grundstücksvergabe erfolgt im Rahmen einer dreistufigen Konzeptvergabe. Das Bewerbungsverfahren bildet die erste Stufe, die Konzeptbewertung durch ein Bewertungsgremium auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs bildet die zweite Stufe. Die abschließenden Veräußerungsverhandlungen mit den am besten bewerteten Teilnehmenden stellen die dritte Stufe dar. Vergabekriterien bilden zu 80 % die Konzeptbewertung und zu 20 % der angebotene Preis. Die Erwartung an den Mindestwert von Seiten der Gemeinde Wallenhorst liegt bei 350,00 € / m² brutto (Marktwert zzgl. anteilig Erschließungskosten der umliegenden öffentlichen Erschließungs- und Freiflächen). Die Vergabe erfolgt losweise.
Ziel des dreistufigen Verfahrens ist der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Verkäuferin – der Gemeinde Wallenhorst – und dem bzw. der Ranghöchsten des Bewertungsergebnisses. Insgesamt handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren gem. VgV.
Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Konzeptes lassen sich keine Verpflichtungen der Auftraggeberin herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren in der ersten Stufe bei einer geringen Anzahl an Bewerbungen zu beenden bzw. in der zweiten Stufe bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Verfahrensunterlagen entsprechende Konzepte eingehen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Bewerbungen, alle Beschreibungen und Legenden der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutsche DIN-Normen und baurechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, Niedersächsische Landesbauordnung (NBauO), BNatSchG, BImSchG, usw.) sind den Planungen zugrunde zu legen.
Teilnahmeberechtigt sind Investor:innen, Bauträger:innen, Baugruppen, Genossenschaften, Wohnungsbauunternehmen. Nachfolgend sind diese Akteure unter dem Begriff Investor:innen subsummiert.
Die Investor:innen sind zur Zusammenarbeit mit Architekt:innen oder bauvorlagenberechtigten Ingenieur:innen verpflichtet, sofern sie den erforderlichen Eignungsnachweis (siehe A.3.3) nicht selber erfüllen.
Für die Teilnahme sind die Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können auf der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wallenhorst-konzeptvergabe/
Die Teilnehmenden werden in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Den Teilnehmenden steht die Abgabe einer Bewerbung für alle Lose frei. Im Rahmen der Bewerbung sind die entsprechenden Lose zu benennen.
Die Gesamtzahl der Teilnehmenden ist nicht beschränkt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Verfahrensbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Verfahren, sofern sie nicht innerhalb einer einwöchigen Frist behoben werden. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wallenhorst-konzeptvergabe/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Es erfolgt keine Rangfolge, die Erfüllung der Kriterien gilt als erfolgreiche Bewerbung. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu erbringen:
Investor:innen:
Architekt:innen / bauvorlagenberechtige Ingenieur:innen:
Referenznachweis
Zum Nachweis der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit ist eine Referenz auf dem bereitgestellten Referenzformblatt einzureichen. Die zu erfüllenden Parameter der Referenz unterscheiden sich für die vier Lose aufgrund der unterschiedlichen Flächen der Lose. Bei einer Bewerbung auf zwei, drei oder vier Lose ist eine Referenz mit min. der Größenordnung des Loses mit der jeweils größten Fläche einzureichen. Folgende Parameter sind zu erfüllen:
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Zur Einreichung der Referenzen wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 16.02.2024 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
wallenhorst-konzeptvergabe@dsk-gmbh.de
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Alle Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen als Ergänzung zur Kopie des Originaldokuments sind zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die vorausgewählten Teilnehmenden werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. In dieser Informationsveranstaltung werden die Verfahrensunterlagen sowie die dazu textlich und mündlich gestellten Fragen mit den Teilnehmenden erörtert und beantwortet. Die Informationsveranstaltung findet am 14.03.2024 statt. Genaue Zeit- und Ortsangaben werden den Teilnehmenden vorab per E-Mail mitgeteilt. Die Veranstaltung wird vor Ort in Wallenhorst stattfinden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig.
Schriftliche Rückfragen zu den Verfahrensunterlagen können bis zum 08.03.2024 an das betreuende Büro gestellt werden. Die schriftliche Beantwortung der Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll der Informationsveranstaltung. Das Protokoll über die Informationsveranstaltung wird allen Verfahrensbeteiligten innerhalb von 5 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Verfahrensunterlagen.
Die Planungsleistungen sind je Los separat einzureichen. Von den Teilnehmenden werden folgende Leistungen je Los im Rahmen des Verfahrens erwartet:
Präsentationsplan als Ausdruck
max. 2 Blatt, max. im Format DIN A0 (Querformat) je Los, farbig, gerollt. Auf diesen Blättern ist darzustellen:
Erläuterungsbericht als Ausdruck
Erläuterungsbericht zu den wesentlichen konzeptionellen und baulichen Maßnahmen, (getrennt von den Plänen) max. 3 DIN-A4-Seiten, Schrift Arial, Schriftgröße 11 mit:
Kenndatenblatt
Als Ausdruck (zzgl. eines nachvollziehbaren Flächenplans als .dwg / dxf-Datei; siehe Wettbewerbsleistung „Digitale Daten“).
Modell
im M. 1:500 als einfaches Arbeitsmodell (Massenmodell) auf Einsatzplatte
Plansatz Vorprüfung als Ausdruck
Verfassererklärung
Als Ausdruck
Preisangebot
Angebot Kaufpreis auf bereitgestelltem Formblatt in einem separaten verschlossenen, blickdichten Umschlag
Jahresabschluss
Nachweis des Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder eines vergleichbaren Nachweises.
Digitale Daten
Folgende Daten sind zum Termin der Endabgabe hochzuladen (siehe A.4.3):
Jede:r Teilnehmende darf für jedes Los nur ein Konzept einreichen; diese darf nur eine Lösung enthalten.
In der Bewertungssitzung wird eine digitale Präsentation der Pläne durchgeführt. In diesem Kontext bitten wir, die Darstellung und Lesbarkeit der digitalen Pläne entsprechend zu optimieren.
Am 18.06.2024 findet eine Endpräsentation der eingereichten Konzepte in Wallenhorst statt. Genaue Zeit- und Ortsangaben sowie die Reihenfolge der Präsentationen werden den Teilnehmenden vorab per E-Mail mitgeteilt. Bei dem Termin stellen die Teilnehmenden der 2. Stufe der Konzeptvergabe (Konzeptbewertung) dem Bewertungsgremium und dem Rat der Gemeinde nacheinander ohne Anwesenheit der jeweils anderen Teilnehmenden ihre eingereichten Konzepte vor. Anschließend findet unter Ausschluss der Teilnehmenden die Bewertung der Konzepte durch das Bewertungsgremium statt.
Nach der Präsentation der Unterlagen durch die Teilnehmenden werden die eingereichten Konzepte durch ein Bewertungsgremium beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Vertreter der Auftraggeberin:
Stimmberechtigte externe Berater:innen:
Nicht stimmberechtigte Vertreter:innen der Ausloberin:
Als Ergebnis der 2. Stufe wird eine Rangfolge der eingereichten Konzepte gebildet. Die Rangfolge basiert zu 80 % auf der Bewertung der eingereichten Entwurfskonzepte und zu 20 % auf dem angebotenen Preis (siehe Anlage 17 Bewertungsmatrix (Städtebauliches und architektonisches Konzept – Nutzungskonzept – Ressourcen und Energie – Mobilitätskonzept – Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit – Angebotspreis)).
Die Bewertung der eingereichten Entwürfe und die in diesem Zuge erstellte Rangfolge der eingereichten Arbeiten fließt zu 80 % in die Gesamtbewertung ein. Das Bewertungsgremium wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten anhand folgender Bewertungskriterien bilden:
Städtebauliches und architektonisches Konzept
Nutzungskonzept
Ressourcen und Energie
Mobilitätskonzept
Realisierbarkeit / Finanzierbarkeit
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Der von der Ausloberin erwartete Mindestpreis der Grundstücke beträgt 350,00 € brutto pro Quadratmeter. Dieser Wert setzt sich aus dem Bruttomarktwert (255,00 € / m²) und einem Erschließungsbeitrag zur Herstellung der angrenzenden öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen durch die Gemeinde (95,00 € / m² brutto) zusammen.
Ein genauer Zuschnitt des Grundstücks des Los 1 erfolgt erst in der 3. Stufe (Veräußerungsverhandlungen) und ist abhängig von dem den Zuschlag erhaltenden Bebauungskonzept. Bei diesem Los soll das Grundstück nach Norden und Osten mit der Gebäudekante abschließen.
Die auf Grundlage der unter A.4.8 genannten Kriterien vorgenommene Beurteilung der eingereichten Konzepte sowie das eingereichte Preisangebot bilden die Grundlage für die Rangfolge. Die als Ergebnis der 2. Stufe gebildete Rangfolge wird durch den Rat beschlossen.
Nach Abschluss der Konzeptbewertung (2. Stufe) und erfolgtem Ratsbeschluss wird die Gemeinde Wallenhorst mit den Bewerber:innen in der Reihenfolge entsprechend des Bewertungsergebnisses in Vertragsgespräche eintreten.
Die Teilnehmenden verpflichten sich im Rahmen der Präqualifikation dazu, grundsätzlich offen für eine Überarbeitung des eingereichten Konzeptes zu sein. Das Ergebnis der Verhandlungen geht in die abschließende Fassung des Kaufvertrags ein.
Die Teilnehmenden werden über das Ergebnis der Konzeptbewertungen und ggf. die Aufnahme von Verhandlungsgesprächen unterrichtet.
An die Veräußerungsverhandlungen schließt sich zur Absicherung der Verfahrensziele der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages mit Bebauungspflicht und Nutzungskonzept mit Absichtserklärung der Nutzer zwischen den Investor:innen und der Gemeinde an. Inhalte sind die Einhaltung der in Kapitel A.4.7 dargelegten Kriterien sowie die Bebauungspflicht gem. dem in Stufe 2 eingereichten und in Stufe 3 überarbeiteten Konzept. Die Nebenkosten sind von der Käuferin oder dem Käufer zu tragen.
Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist der Beschluss durch den Rat der Gemeinde Wallenhorst. Es besteht kein allgemeiner Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Kaufvertrags.
Der zu stellende Bauantrag wird auf Grundlage eines von der Gemeinde Wallenhorst noch aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes genehmigt. Es ist beabsichtigt, vls. einen oder mehrere vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen.
Bebauungspflicht
Ausführung gem. Vertragseckpunkte (werden im Bauausschuss vorgestellt, Vorlage zum Beschluss im Verwaltungsausschuss und öffentlichen Rat)
Erschließung
Im Mindestpreis sind die Erschließungs- und Anliegerkosten enthalten.
Die Verlegung der Niedersachsenstraße als Baustraße und die Herstellung der Hausanschlüsse für Regen- und Schmutzwasser erfolgt nach Vertragsabschluss (Abschluss 3. Stufe). Der Endausbau inkl. Herstellung der Freiräume und Nebenanlagen erfolgt nach Abschluss der hochbaulichen Maßnahmen auf den Grundstücken.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser:innen werden dabei genannt.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Investor oder Investorin / Bauträger oder Bauträgerin und Architekt oder Architektin während oder nach den Verhandlungsgesprächen auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzungen die Verhandlungen mit einem der Beteiligten der Arbeitsgemeinschaft fortzuführen.
Gleichfalls ist die Ausloberin in diesem Falle berechtigt, die Verhandlungen mit dem/der Bieter:in oder einen in Aussicht gestellten Zuschlag aufzuheben und nur mit den verbleibenden Bieter:innen die Verhandlungen fortzuführen.
Falls im Zuge der Verhandlungen Grundstücke nicht an einen Verfahrensteilnehmenden zum festgelegten Preis veräußert werden können, behält sich die Ausloberin vor, mit weiteren Investor:innen außerhalb des Teilnehmerfelds zu verhandeln.
Einsendeschluss Bewerbung | 16.02.2024 |
Ausgabe der Unterlagen | 28.02.2024 |
Informationsveranstaltung | 14.03.2024 |
Abgabe Konzept | 08.05.2024 |
Abgabe Arbeitsmodell | 22.05.2024 |
Sitzung Bewertungsgremium | 18.06.2024 |
Ratssitzung für finalen Beschluss | 13.08.2024 |