Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) anonym und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände und Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen zu können. Kern des Gesetzes ist daher die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße erlangt haben.

Die DSK arbeitet mit einem Drittdienstleister zusammen, um die maximale Anonymität möglicher Hinweisgebender zu gewährleisten.

Sollten Sie Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten innerhalb der DSK haben oder diese vermuten, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Interne Meldestelle.

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