Kurzfassung
Juni 2022
Stadt Bramsche
Hasestraße 11
49565 Bramsche
Wolfgang Tangemann
Abteilungsleiter Planung und Umwelt
Telefon: 05461 83192
E-Mail: Wolfgang.Tangemann@stadt-bramsche.de
Ines Liebsch
Fachbereich Stadtplanung
Telefon: 05461 83173
E-Mail: Ines.Liebsch@stadt-bramsche.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Büro Düsseldorf
Wiesenstraße 21
40549 Düsseldorf
Herr Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Frau Sandra Schlender
Telefon: 0421 / 897699 12
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de
In der Stadt Bramsche sollen im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ das Sanierungs- und Entwicklungsgebiet Bahnhofsumfeld und die nordwestlich der Bahn gelegenen Flächen neu strukturiert und baulich entwickelt werden. Das Plangebiet ist ca. 32 ha groß, erstreckt sich im Wesentlichen zwischen der östlich gelegenen Bahntrasse Osnabrück – Oldenburg (Strecke 1502) und der westlichen Bundesstraße B 68. Im Süden und Südwesten des Plangebiets grenzen überwiegend Wohngebiete an.
Die neue Fuß- und Radwegebrücke soll in diesem Zusammenhang als Entlastungsmaßnahme für den vorhandenen Bahnübergang Grünegräser Weg / Meyerhofstraße fungieren.
Die innerstädtischen Bahnübergänge sind aufgrund ihrer derzeitigen Frequenz als gerade noch verträglich für die Abwicklung des KFZ-Verkehrs im innerstädtischen Verkehrsgefüge anzusehen. Sowohl im Norden wie auch im Süden bestehen kreuzungsfreie Bahnquerungen für den KFZ-Verkehr über die Nordtangente bzw. die B 68, die ausreichende Verbindungsqualität für den KFZ-Verkehr sichern.
Kritisch ist die Situation für die „selbstaktiven“ Verkehrsmittel Rad- und Fußverkehr. Insbesondere für die Nahmobilität im Sinne kurzer Wege gibt es massive Einschränkungen durch die desolate, nicht anforderungsgerechte Infrastruktur im Bereich der vorhandenen Bahnquerungen. Die Probleme werden aufgrund der prognostizierten verstärkten Inanspruchnahme des Fahrrades im Stadtverkehr sowie der Ausweisung neuer Wohnquartiere westlich der Bahn zukünftig noch weiter zunehmen.
Nachholbedarfe für eine angemessene leistungsgerechte Querung bestehen aber bereits heute. Dies betrifft insbesondere
Im Bereich Grünegräser Weg / Friesenweg wäre es erforderlich, eine Unterführung bzw. eine kreuzungsfreie Bahnquerung für Rad- und Fußverkehr im Zuge der geplanten Fahrradstraße in die Örtlichkeit einzubauen, da hier der direkte Anschluss an das örtliche Radvorrangnetz besteht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist dies dort aber nicht möglich.
Auch die Ertüchtigung des benachbarten Bauwerks Friesenweg mit einer verbesserten Barrierefreiheit ist vorgesehen. Eine Verbreiterung zur Abwicklung des Radverkehrs ist nicht möglich. Zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit soll eine verbesserte Beleuchtung und Gestaltung der Tunnelinnenwände erfolgen.
Letztlich können die Ertüchtigungen aber nicht die Bedarfe befriedigen.
Daher soll in Verlängerung der Marienstraße eine zweite entlastende Verbindungsachse in Richtung Bahnhof und Innenstadt hergestellt werden. Ein städtebauliches und verkehrsplanerisches Bestreben liegt darin, Teile des heute auf den vorhandenen Wegen mit starken Behinderungen kämpfenden Rad- und Fußverkehrs auf diese neue Bahnquerung zu verlagern. Städtebaulich ist sie entscheidend für das Zusammenwachsen der Stadtteile westlich der Bahn mit der Kernstadt. Zur Befriedigung der verkehrlichen Bedürfnisse ist daher diese Achse unabdingbar, um den zukünftigen Anforderungen von Verkehr, Städtebau und Klimaschutz zu genügen. Das Radverkehrsnetz sieht vor, eine Vorrangroute zur neuen Brückenquerung zu führen und auf der östlichen Innenstadtseite die Anbindung über die zu ertüchtigende Bahnhofstraße an die Fußgängerzone herzustellen. Insofern ist die neue Bahnquerung unabdingbar zur Behebung der Missstände im Bereich der südlich liegenden vorhandenen Bahnquerungen.
Die Prognose für die Nutzerfrequenz der nordseitigen neuen Bahnquerung liegt schon ohne weitere städtebauliche Entwicklungen bei bis zu 180 Radfahrern und 100 Fußgängern in der Spitzenstunde. Die städtebaulichen Entwicklungen einberechnend erhöht sich dieser Wert weiter. Hinzu kommen die prognostizierten Effekte durch die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen des Masterplans, die die dargestellte Entwicklung noch weiter intensivieren.
Im Zuge des Brückenbaus sind auch die Neugestaltung der angrenzenden Frei- und Verkehrsflächen Bestandteil des Realisierungswettbewerbs.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes sollen auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse innovative Lösungen für das zu realisierende Brückenbauwerk und die damit verbundenen Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden, die insbesondere den hohen Anforderungen an die Gestaltung, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Dauerhaftigkeit entsprechen.
Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer nicht-offener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer 215-32-22/08 registriert.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Ingenieur:in, einem:r Architekt:in und einem:r Landschaftsarchitekt:in. Bewerber:innen, die über mehrere der genannten Berufsqualifikationen verfügen, sind ebenso zugelassen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaften muss teilnahmeberechtigt sein. Die Federführung liegt bei dem/der Ingenieur:in.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner ist gestattet. Die Hinzuziehung von Lichtplanern wird dringend empfohlen. Diese Fachplaner unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Die Gesamtanzahl der Bewerbergemeinschaften ist auf 12 einschließlich 3 vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 9 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid unter notarieller Aufsicht die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerbergemeinschaften als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bramsche/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
A.3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Ingenieur:in
A.3.4.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in:
Nachweis durch Einreichung einer Bestätigung der Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser:innen der Ingenieurkammer.
A.3.4.2) durch einen aktuell gültigen Nachweis eines „Präqualifikationsverfahrens PQ-Bahn – Planung baulicher Anlagen – Ingenieurbauwerke (Personenunter- / -überführung)“ gemäß § 48 Sektorenverordnung (SektVO). Informationen zur Präqualifizierung können unter folgender Seite abgerufen werden: https://www.deutschebahn.com/resource/blob/1173002/bb1987085eb5d2f6feda8a4ee7521e09/Allg-und-spez-Verfahrensregeln-PQ-data.pdf
A.3.4.3) durch Nachweis einer und im eigenen Büro erstellten Objektplanung eines konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen gem. Anlage 12, Gruppe 6 HOAI 2021 (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 43 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2,5 Mio. € netto, letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von einem Referenzblatt gemäß Bewerbungsformular S. 16 (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen wurde).
A.3.5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Architekt:in
A.3.5.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in.
A.3.5.2) Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2,0 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von einem Referenzblatt gemäß Bewerbungsformular S. 17 (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen wurde)
A.3.6 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Landschaftsarchitekt:in
A.3.6.1) durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in.
A.3.6.2) Nachweis einer verantwortlichen Objektplanung Freianlagen oder Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 0,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von einem Referenzblatt gemäß Bewerbungsformular S. 18 (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen wurde).
A.3.7 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ingenieur:in
Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung auch mit niedrigeren Deckungssummen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung die Anforderung gemäß A.3.10 (Berufshaftpflicht bei Beauftragung) erfüllt werden.
A.3.8 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Architekt:in
Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung auch mit niedrigeren Deckungssummen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung die Anforderung gemäß A.3.10 (Berufshaftpflicht bei Beauftragung) erfüllt werden.
A.3.9 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Landschaftsarchitekt:in
Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung auch mit niedrigeren Deckungssummen. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung die Anforderung gemäß A.3.10 (Berufshaftpflicht bei Beauftragung) erfüllt werden.
A.3.10 Berufshaftpflicht bei Beauftragung
Im Falle einer Beauftragung ist eine Projekthaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden abzuschließen. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 22.07.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
bramsche@dsk-gmbh.de.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Folgende teilnehmende Bewerbergemeinschaften wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
Die genannten 3 teilnehmenden Bewerbergemeinschaften erfüllen die o. g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
STIMMBERECHTIGTE PREISRICHTER:INNEN:
Sachpreisrichter:innen
Fachpreisrichter:innen
STÄNDIG ANWESENDE, STELLVERTRETENDE PREISRICHTER:INNEN:
Sachpreisrichter:innen
Fachpreisrichter:innen
SACHVERSTÄNDIGE:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 61.700,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40, 44 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen wie folgt zu beauftragen:
Eine Zusammenarbeit von Ingenieuren und Architekten für die Objektplanung ist in allen Leistungsphasen zwingend erforderlich. Die Federführung liegt beim Ingenieur. Im Auftragsfall ist die Gesamtleistung als eine Vertragsleistung anzubieten (Arge oder Generalplaner mit Subunternehmen).
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin ggf. eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit der Bewerbergemeinschaft, die mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Bewerbergemeinschaft bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 21.06.2022 |
Preisgerichtsvorbesprechung | 04.07.2022 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 22.07.2022 |
Ausgabe der Unterlagen | 23.08.2022 |
Kolloquium | 05.09.2022 (digital) |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 17.11.2022 |
Abgabe der Modelle | 15.12.2022 |
Preisgerichtssitzung | 12.01.2022 |
Ausstellung | anschließend |
Verhandlungsgespräche | anschließend |