Kurzfassung
November 2022
Stadt Schönebeck (Elbe)
Oberbürgermeister Bert Knoblauch
Markt 1
39218 Schönebeck (Elbe)
Herr Robin Wittrisch
Telefon: 03928 710 418
E-Mail: r.wittrisch@schoenebeck-elbe.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr Klaus von Ohlen
Frau Sandra Schlender
Telefon: 0421 897699 12
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de
Die Stadt Schönebeck (Elbe) beabsichtigt den Neubau einer Rathauserweiterung an das bestehende, denkmalgeschützte Rathaus mit einer Nutzfläche von rund 1.200 m² zu realisieren. Als Kernzone des Stadtumbau-Prioritätgebietes „Erweiterte Altstadt“ hat das Rathausquartier höchsten Stellenwert für die Entwicklung der Altstadt Schönebecks.
Der Marktplatz wurde daher bereits 2016 zu einem multifunktionalen Stadtraum nach dem Shared Space Prinzip umgestaltet.
Die historische Raumkante am Marktplatz soll durch einen Erweiterungsbau für das Rathaus bis Ende 2025 realisiert werden, um die Verwaltung an einem Standort zu zentralisieren und die barrierefreie Erschließung des gesamten Verwaltungsgebäudes zu ermöglichen.
Für die Hochbaumaßnahmen sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 3,87 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen (KG 500) ist der Kostenrahmen mit netto ca. 220.000,00 € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahmen sowie die Gestaltung der Frei- und Verkehrsanlagen gefunden werden.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens (engl. World Trade Organization) über das öffentliche Beschaffungswesen GPA (engl. Government Procurement Agreement).
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus jeweils mindestens einem:r Architekt:in und mindestens einem:r Landschaftsarchitekten:in sowie Bewerber:innen, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/schoenebeck/
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1. Eignungskriterien Architekt:in
1.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist. Die letzte erbrachte Leistungsphase muss nach dem 01.01.2017 abgeschlossen sein.
1.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
2. Eignungskriterien Landschaftsarchitekt:in
2.1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Landschaftsarchitekt:in
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.12.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Sachpreisrichter:innen:
Stimmberechtigte Fachpreisrichter:innen:
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen:
Sachverständige:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 33.500,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und die Preisträger:innen eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 02.11.2022 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 02.12.2022 |
Ausgabe der Unterlagen | 21.02.2023 |
Kolloquium | 07.03.2023 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 11.05.2023 |
Abgabe der Modelle | 30.05.2023 |
Preisgerichtssitzung | 20.06.2023 |
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Verhandlungsgespräche | nachfolgend |