Kurzfassung
Oktober 2021
Gemeinde Oyten
Frau Bürgermeisterin Sandra Röse
Hauptstraße 55
28876 Oyten
Herr Wolfgang Röttjer
Telefon: +49 4207 9140-64
E-Mail: wolfgang.roettjer@oyten.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Frau Kristina Ehrhorn
Telefon: 0421 / 897699 16
E-Mail: kristina.ehrhorn@dsk-gmbh.de
Die Gemeinde Oyten stärkt ihre Attraktivität als Wohnstandort. Mit der Entwicklung des Baugebietes Rosengarten sollen neben Einfamilienhäusern auch Mietwohnungen und somit Segmente entstehen, die das Wohnraumangebot in Oyten qualitativ und quantitativ erweitern.
In der Nähe des Ortszentrums gelegen, wird diese vormals landwirtschaftlich genutzte Fläche im Sinne der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB als Bauland entwickelt. Eine entsprechende verbindliche Bauleitplanung wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 107 „Rosengarten“ bereits aufgestellt. Dieser enthält Festsetzungen, die einer Bebauung mit Einfamilienhäusern entsprechen. Um auch ein adäquates Angebot an Mietwohnungen zu schaffen, hat die Gemeinde Oyten beschlossen, zwei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 10.187 m² für Mehrfamilienhäuser vorzusehen. Der Bebauungsplan soll an dieser Stelle geändert werden. Um eine hohe Qualität des Vorhabens zu sichern, sollen die beiden Grundstücke im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden. Eine Losbildung ist nicht vorgesehen.
Die Gemeinde erhofft sich durch das Verfahren, dass ein gestalterisch hochwertiges und zukunftsweisendes Konzept realisiert werden kann, das eine hohe Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist.
Lageplan der zu veräußernden Grundstücke (eigene Darstellung, Kartengrundlage: Landesamt für Geoinformation und Vermessung Niedersachsen, Katasteramt Verden)
Die Grundstücksvergabe der städtischen Grundstücke Flurstücke 195/15 und 195/23 der Flur 7 in der Gemarkung Oyten erfolgt im Rahmen einer zweistufigen Konzeptvergabe zum Verkehrswert mit anschließender Vertragsverhandlung. Das Bewerbungsverfahren bildet die erste Stufe, die Abgabe der Konzeptarbeiten die zweite Stufe. Teilnahmeberechtigt sind Investor:innen mit Architekt:innen.
Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Konzeptes lassen sich keine Verpflichtungen der Auftraggeberin herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren in der ersten Stufe bei weniger als drei Bewerbungen zu beenden bzw. in der zweiten Stufe bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Verfahrensunterlagen entsprechende Konzepte eingehen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen unterzeichnet hat (vgl. Art. 15 Richtlinie 2014/24/EU).
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Bewerbungen, alle Beschreibungen und Legenden der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutsche DIN-Normen und baurechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, Niedersächsische Landesbauordnung (NBauO), BNatSchG, BImSchG, usw.) sind den Planungen zugrunde zu legen.
Teilnahmeberechtigt sind Investor:innen. Die Investor:innen sind zur Zusammenarbeit mit Architekt:innen verpflichtet.
Die Hinzuziehung von Fachplaner:innen ist zulässig. Die Fachplaner:innen unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Eine Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt:innen wird empfohlen.
Für die Teilnahme sind die Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können auf der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/oyten-rosengarten/
Die Teilnehmenden werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs- und Auswahlverfahren bestimmt.
Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Verfahrensbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Verfahren, sofern sie nicht innerhalb einer einwöchigen Frist behoben werden. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/oyten-rosengarten/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu erbringen:
Investor:in:
Architekt:in:
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 12.11.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt. Alle Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen als Ergänzung zur Kopie des Originaldokuments sind zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten Konzepte werden durch ein Bewertungsgremium beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Vertreter:innen der Auftraggeberin:
Externe Berater (ohne Stimmrecht):
Kaufpreis
Die Grundstücke werden zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert veräußert. Der Verkehrswert für die Grundstücke mit 10.187 m² beträgt 2.444.880,00 Euro.
Verfahren
Die auf Grundlage von Bewertungskriterien vorgenommene Beurteilung der eingereichten Konzepte bildet das Kriterium für die Vergabe des Grundstückes.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Gemeinde Oyten mit dem:der Bewerber:in mit der höchsten Bewertung in Vertragsgespräche eintreten.
Zur Absicherung der Verfahrensziele werden im Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag Rechte zu Gunsten der Gemeinde Oyten festgeschrieben. Der Vertragsentwurf wird spätestens mit Ausgabe der Unterlagen mitgeteilt.
Absendung der Verfahrensbekanntmachung | 15.10. 2021 | |
Einsendeschluss Bewerbung | 12.11.2021 | |
Ausgabe der Unterlagen | 03.12.2021 | |
Informationsveranstaltung | 14.12.2021 | |
Abgabe Konzept | 18.02.2022 | |
Abgabe Arbeitsmodell | 04.03.2022 | |
Jurysitzung | 24.03.2022 |
Alle zur Bearbeitung benötigten Unterlagen finden die Teilnehmenden im Login-Bereich.