Gemeinde Michendorf
Bürgermeisterin Claudia Nowka
Potsdamer Str. 33
14552 Michendorf
Ansprechpartnerin
Britta Lenz
Städtebauförderung und Beitragswesen
Fachbereich Bauen, Ordnung und Sicherheit
E-Mail: b.lenz@michendorf.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Brandenburg
Axel-Springer-Straße 54B
10117 Berlin
Monika Platz
E-Mail: monika.platz@dsk-gmbh.de
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Klaus von Ohlen
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Die Potsdamer Straße war bis 2005 noch Teil der Bundesstraße B 2. Auch nach der Fertigstellung der Ortsumgehung und Herabstufung zur kommunalen Straße blieb die Potsdamer Straße die Haupterschließungsstraße des Ortsteils Michendorf. Der Wettbewerb, der sich auf den zentralen Abschnitt zwischen dem Bereich Bahnstraße / Potsdamer Straße und der Potsdamer Straße Nr. 100 bezieht, soll nicht nur einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltig lebendige Ortsmitte mit hoher Aufenthaltsqualität leisten, sondern soll auch die Balance zwischen den aktuellen Anforderungen des Umweltverbundes (insbesondere des Radverkehrs) und der Relevanz der Potsdamer Straße als Haupterschließungsstraße finden.
Die Nettoherstellungskosten werden mit rund 4,5 Mio. € eingeschätzt.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerberformular für jedes Mitglied getrennt auszufüllen und gemeinsam einzureichen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Bewerbungen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Bewerber:innen zu erfüllen:
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist ein federführendes Büro zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von weiteren Fachplaner:innen ist zulässig – insbesondere die Zusammenarbeit mit Verkehrsplaner:innen wird ausdrücklich empfohlen. Die Fachplaner:innen unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/michendorf/
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 14 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmer:innen begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 9 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/michendorf/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbergemeinschaften nachzuweisen:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) oder Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 500.000 € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 07.01.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Der öffentliche Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
Folgende teilnehmende Büros wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
Die genannten 5 teilnehmenden Büros erfüllen die o. g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Sachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen:
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:
Sachverständige:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 55.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 48 der HOAI 2021 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Rang fünf Punkte, der 2. Rang drei Punkte und der 3. Rang zwei Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit einem halben Punkt bewertet.
Die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals wird in vier Unterkategorien (Gewichtung je 25 %) mit Punktzahlen von null bis fünf bewertet.
Das preisgünstigste Angebot erhält fünf Punkte. Honorarangebote, die um 100 % oder mehr über dem niedrigsten Honorarangebot liegen, erhalten null Punkte. Die Bewertung der Honorarangebote innerhalb dieser Spanne errechnet sich aus dem Verhältnis vom Angebotspreis zum niedrigsten Angebotspreis.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 08.12.2021 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 07.01.2022 |
Ausgabe der Unterlagen | 17.02.2022 |
Kolloquium / Preisgerichtsvorbesprechung | 02.03.2022 |
Abgabe Wettbewerbsarbeiten | 06.05.2022 |
Preisgerichtssitzung | 22.06.2022 |
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