Widukindstadt Enger
Bürgermeister Thomas Meyer
Bahnhofstraße 44
32130 Enger
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Büro Bielefeld
Mittelstraße 55
33602 Bielefeld
Carsten Lottner
Telefon: 0521 584864 20
E-Mail: carsten.lottner@dsk-gmbh.de
Die Widukindstadt Enger im Kreis Herford hat rund 20.500 Einwohner. Enger gliedert sich in insgesamt 9 Ortsteile von denen die Kernstadt mit knapp 8.000 Einwohnern den größten Ortsteil darstellt.
Im Rahmen des im Jahr 2020 erstellten Integrierten Städtebaulichen Handlungskonzeptes sind umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen im Innenstadtbereich der Widukindstadt Enger vorgesehen. Dies betrifft im Wesentlichen den zentralen Barmeierplatz als auch die angrenzenden Straßenzüge Brandstraße, Renteistraße, Alter Niedermühlenweg, Steinstraße und Burgstraße als wichtigen räumlichen Schwerpunktbereich in der Innenstadt.
Zielstellung ist es, den historischen Ortskern zu bewahren und das Zentrum Engers zu stärken. Flächen und Organisationsdefizite sind zu beseitigen und barrierefreie, zukunftsfähige öffentliche Räume mit Aufenthaltsqualität zu schaffen. Insbesondere der Barmeierplatz steht derzeit noch vorrangig dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen Möglichkeiten für eine autofreie Gestaltung aufgezeigt werden.
Die Netto-Herstellungssumme für den Wettbewerbsbereich liegt bei rund 3.374.000 Euro.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten. Die Hinzuziehung von Bauingenieur:innen Verkehrsanlagen / Tiefbau wird dringend empfohlen. Die Bauingenieur:innen unterliegen nicht den v.g. Teilnahmebedingungen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/enger/
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich fünf vorausgewählter Bewerbergemeinschaften begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 5 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus.
Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
Referenznachweis
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 6 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 47 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 6 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch eine geloste Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 19.01.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Sachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Stellvertretender Fachpreisrichter:innen:
Stellvertretender Sachpreisrichter:innen:
Sachverständige:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 48.000 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Platz fünf Punkte, der 2. Platz drei Punkte und der 3. Platz zwei Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 14.12.2021 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 19.01.2022 |
Ausgabe der Unterlagen | 05.04.2022 |
Kolloquium | 28.04.2022 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 30.06.2022 |
Preisgerichtssitzung | 11.08.2022 |
Ausstellung (voraussichtlich) | August 2022 |
Verhandlungsgespräche (voraussichtlich) | Oktober 2022 |
Download als PDF: Bewerbungsformular
Die Wettbewerbsteilnehmenden finden alle zur Bearbeitung benötigten Unterlagen im Login-Bereich.