Kurzfassung
Juni 2023
Stadt Borgentreich
Bürgermeister Nicolas Aisch
Am Rathaus 13
34434 Borgentreich
Frau Elvira Tewes
Verwaltungsleitung Fachbereich III
Telefon: 05643 809-300
E-Mail: e.tewes@borgentreich.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr Klaus von Ohlen
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Frau Elisa Sonntag
Telefon: 0421 897699 12
E-Mail: elisa.sonntag@dsk-gmbh.de
Die Orgelstadt Borgentreich im Kreis Höxter im Osten von Nordrhein-Westfalen hat rund 8.500 Einwohner. Die Stadt setzt sich aus insgesamt 12 Stadtbezirken zusammen, die sich mitunter stadtstrukturell stark unterscheiden. Die Kernstadt hebt sich aufgrund ihrer Größe und Einwohnerzahl deutlich von den anderen Stadtbezirken ab. Mit der historisch geprägten Innenstadt und den angrenzenden Quartieren besitzt Borgentreich einen kleinstädtischen Charakter. Im Rahmen des im Jahr 2016/17 erstellten Integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) sind Maßnahmen und Konzepte ermittelt und formuliert worden, die das Ziel einer nachhaltigen ganzheitlichen Stadtentwicklungsstrategie verfolgen.
Mit der Zielstellung der Schaffung von zukunftsfähigen Stadträumen mit Aufenthaltsqualität, Verbesserung der Verkehrssicherheit und Entwicklung eines Gestaltungskonzeptes zur weitergehenden Qualifizierung des öffentlichen Raumes sollen im Rahmen eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Öffentlicher Bereich – Kernstadt Borgentreich“ Lösungsansätze gefunden werden.
Die Netto-Herstellungssumme für den Realisierungsbereich wird auf 1,75 Mio. € geschätzt.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner:innen ist gestattet. Die Fachplaner:innen unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/borgentreich/
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/borgentreich/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen und/oder Verkehrsanlagen im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 / § 47 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 750.000 € netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des Auftraggebers. Es ist möglich, die Anforderung an Komplexität (geforderte Honorarzone) und Größe (gefordertes Baukostenvolumen) auf zwei verschiedene Projekte aufzuteilen. Der Referenznachweis ist insofern wie folgt möglich:
a.1) Eine Referenz vergleichbarer Komplexität (bezüglich der Honorarzone)
a.2) Eine Referenz vergleichbarer Größe (bezüglich der Baukosten)
Nachweis in Form eines Referenzblattes. Als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 14.07.2023 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Preisrichter:innen:
Stellvertretende Preisrichter:innen:
Sachverständige:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 30.800,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, in der Regel den Gewinner, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 1-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach §§ 40 und 48 HOAI 2021 beauftragen sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. (Berechnungsgrundlage für das zu verhandelnde Honorar für die Objektplanungen: § 40: HZ IV / Basissatz; § 48: HZ III / Mittelsatz),
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnungen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl im Verhandlungsverfahren beträgt 500 Punkte.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung VgV | 14.06.2023 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 14.07.2023 |
Preisgerichtsvorbesprechung | 10.08.2023 |
Ausgabe der Unterlagen | 01.09.2023 |
Kolloquium | 12.09.2023 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 10.11.2023 |
Preisgerichtssitzung | 18.12.2023 |
Ausstellung | nachfolgend |
VgV Verhandlungsgespräche | nachfolgend |