Kurzfassung 1. Phase
August 2023
Amt Biesenthal-Barnim
Amtsdirektor Herr Nedlin
Berliner Straße 1
16359 Biesenthal
Frau Schenk-Roselt
Projekt- und Fördermittelmanagement
Telefon: 03337 45 9936
Frau Lietz
Vergabemanagerin
Telefon: 03337 459964
E-Mail: verwaltungsneubau@amt-biesenthal-barnim.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Berlin / Brandenburg
Gertraudenstraße 20
10178 Berlin
Frau Göbel
E-Mail: julia.goebel@dsk-gmbh.de
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr von Ohlen
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Frau Ehrhorn
Telefon: 0421 897699 16
E-Mail: kristina.ehrhorn@dsk-gmbh.de
Hinweis: Die hier vorliegende Kurzfassung bezieht sich überwiegend auf die 1. Phase des offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerbes. Die gesamte Auslobung mit sämtlichen Verfahrensinformationen finden Sie unter Downloads am Ende der Seite.
Das Amt Biesenthal-Barnim mit seinen sechs amtsangehörigen Gemeinden verzeichnet in den letzten Jahren einen Bevölkerungszuwachs. Gegenwärtig leben rund 13.000 Einwohner:innen im Amtsgebiet. Auch für die Amtsverwaltung wachsen durch den Bevölkerungsanstieg die Aufgaben. Die Amtsverwaltung liegt in der Stadt Biesenthal und verteilt sich historisch bedingt auf zwei räumlich getrennte Amtsgebäude: Das ehemalige Domänenamt Biesenthal in der Plottkeallee 5 und das Amtsgebäude Berliner Straße 1 am historischen Rathaus. Diese beiden Standorte sollen in einem neuen, zeit- und zukunftsgemäßen Verwaltungsstandort zusammengeführt werden.
Vorgesehen ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes für rund 65 Mitarbeitende, das zudem über einen Veranstaltungssaal für ca. 100 Personen sowie eine kleine Polizeistelle (Revierposten) verfügt.
Die Außenanlagen des Planungsgrundstückes einschließlich der Kfz- und Fahrradstellplatzflächen sowie der inneren Grundstückserschließung sind mit einer hohen Aufenthaltsqualität zu entwickeln.
Für die Realisierung des Vorhabens steht eine Teilfläche des Grundstücks Plottkeallee 5 in 16359 Biesenthal, Gemarkung Biesenthal, Flur 7 Flurstück 1648 zur Verfügung. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 8.500 m² (siehe Abb. 1).
Auf dem Planungsgrundstück in der Plottkeallee 5 befindet sich eines der beiden gegenwärtigen Amtsgebäude. Während der Errichtung des neuen Amtsgebäudes ist die Nutzung des vorhandenen Verwaltungsgebäudes bauabschnittsweise sicherzustellen. Nach Abschluss des Bauvorhabens und Leerzug ist dieses abzubrechen. Darüber hinaus befinden sich dort ein leergezogenes Wohnhaus sowie diverse kleinere Nebengelasse. Diese werden vor der Baumaßnahme im Zuge der Herrichtung abgebrochen.
Ein großflächiger Bereich des Wettbewerbsareals wird durch das Bodendenkmal Nr. 40554 „Siedlung Eisenzeit“ eingenommen.
Für die Hochbaumaßnahmen sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 7,9 Mio. € veranschlagt. Für die Herstellung der Freianlagen (KG 500) ist ein Kostenrahmen von netto ca. 1,0 Mio. € vorgesehen.
Mit dem Verfahren eines offenen, zweiphasigen Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahme sowie die Gestaltung der Freianlagen gefunden werden.
Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren zunächst mit dem/der ersten Preisträger:in und gegebenenfalls mit allen Preisträger:innen nach der Vergabeverordnung (VgV) in der aktuellen Fassung durchgeführt.
Die Auslobung hat der Brandenburgischen Architektenkammer vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W2023/05 registriert.
In der 1. Wettbewerbsphase soll eine städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption entwickelt werden. Das Preisgericht wählt in der 1. Phase eine Gruppe von max. 15 Teilnehmenden aus. Diese bilden das Teilnahmefeld für die 2. Phase des Wettbewerbs. Der Auslober behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmenden in Abhängigkeit von der Qualität der in der ersten Phase eingereichten Arbeiten zu verändern. In der ersten Phase werden keine Preise vergeben; die Teilnehmenden der 2. Phase, die eine prüffähige Arbeit einreichen, erhalten eine Aufwandsentschädigung (siehe Kapitel 9).
In der 2. Phase sind eine vertiefende Bearbeitung der Konzeptidee und konkrete Vorschläge zum Gebäudeentwurf und zur Freianlagengestaltung zu erarbeiten.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch, beide Wettbewerbsphasen sind anonym.
Zur Gewährleistung der Anonymität über beide Phasen des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Feststellung des Teilnahmefeldes der 2. Phase durch die Öffnung der Verfassererklärung nach Abschluss der 1. Preisgerichtssitzung durch eine vom Wettbewerbsverfahren unabhängige Dritte Stelle (Notar).
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnehmenden geben eine Erklärung zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung und Eignung / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ab. (siehe Anlage Formblatt Erklärung zur Eignung bzw. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. GWB §§ 123 und 124 und VgV § 6).
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbungsgemeinschaften aus jeweils mindestens einem / einer Architekt:in bzw. einem / einer bauvorlageberechtigten Ingenieur:in und mindestens einem / einer Landschaftsarchitekten:in sowie Teilnehmende, die über beide genannten Berufsqualifikationen verfügen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Bei Bewerbungsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbungsgemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Brandenburgischen Architektenkammer empfohlen.
Die Teilnahmeberechtigung muss zum Zeitpunkt des Abgabetermins der 1. Wettbewerbsphase erfüllt sein.
Prüfung der Teilnahmeberechtigung
Entsprechende Eigenerklärungen zum Vorliegen der Eignungskriterien (siehe 11.; inkl. Teilnahmeberechtigung) sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind in der 1. Phase gemeinsam mit der Verfassererklärung abzugeben (siehe Formblatt Eigenerklärungen sowie 6.). Die Vollständigkeit der Eigenerklärungen wird nach Abschluss der 1. Phase geprüft. Die Vollständigkeit der Eigenerklärung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der 2. Phase.
Entsprechende Nachweise zum Vorliegen der Eignungskriterien (siehe 11.) sind nach Abschluss des Wettbewerbs und vor den Vergabeverhandlungen zu erbringen.
Es findet keine geführte Ortsbesichtigung für die Wettbewerbsteilnehmer:innen statt. Das Gelände ist jederzeit frei zugänglich, sodass eine individuelle Besichtigung durch die Teilnehmenden erfolgen kann. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Teilnehmenden mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut machen.
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung in Bezug auf die 1. Phase des Wettbewerbs können ausschließlich bis zum 16.08.2023 um 12:00 Uhr (E-Mail Eingang) an folgende Adresse gestellt werden:
Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Auslobung Bezug zu nehmen. Hinweise auf die Identität des Fragestellenden sind zur Wahrung der Anonymität unzulässig.
Die Rückfragen werden gesammelt. Eine unmittelbare Beantwortung ist nicht vorgesehen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt in Abstimmung mit dem Preisgericht. Das Protokoll der Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung wird bis zum 21.08.2023 unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/biesenthal-barnim/
Die Information über die Beantwortung der schriftlichen Rückfragen erfolgt durch die Teilnehmenden in Eigenverantwortung.
Ein Rückfragenkolloquium findet in der 1. Phase nicht statt.
Für die Einlieferung von Wettbewerbsarbeiten gelten für beide Phasen folgende allgemeine Bedingungen:
Die Einlieferungsadresse für die postalische Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten ist ausschließlich das Wettbewerbsbüro:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Gertraudenstraße 20
10178 Berlin
Um Probleme bei der Zustellung vermeiden zu können, bittet die Wettbewerbsbetreuung um die anonymisierte und mit der jeweiligen Kennzahl der Verfasser:innen versehene Übermittlung der Versandbestätigung der Wettbewerbsarbeiten beider Phasen und des Modells unter folgendem Link:
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbsabgabe/
Wettbewerbsarbeiten, deren Stempel unleserlich ist, fehlt oder zu Zweifeln Anlass gibt, werden vorbehaltlich eines späteren Nachweises im Fall einer Prämierung mit beurteilt. Es liegt daher im Interesse der Teilnehmenden, sich die rechtzeitige Abgabe bestätigen zu lassen.
Wettbewerbsarbeiten bzw. Modelle können auch bis spätestens an den u. g. Terminen bis 14.00 Uhr beim Wettbewerbsbüro abgegeben werden.
Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Wettbewerbsbüro zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Das Versandrisiko liegt bei den Teilnehmenden. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden.
Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Mehrseitige Beiträge, wie z. B. der Erläuterungsbericht in der 2. Phase, sind nur auf dem Eingangsblatt zu kennzeichnen. Die Verfassererklärung ist in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.
Die Dateinamen der digitalen Dateien müssen wie folgt lauten: Kennzahl_Bezeichnung.Dateiendung
Endabgabetermin der Wettbewerbsarbeiten der 1. Phase ist der 15.09.2023. Arbeiten, die durch die Post oder andere öffentliche Beförderungsmittel zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit das Datum des 15.09.2023 oder früher bestätigt.
Die digitalen Dateien sind zum 15.09.2023 unter folgendem Link durch die Teilnehmenden hochzuladen:
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbsabgabe/
Von den Teilnehmenden werden in der 1. Phase folgende Wettbewerbsleistungen gefordert:
Präsentationspläne als Ausdruck
Max. 2 Blätter, Format DIN A3 im Querformat. Auf diesen Blättern sind darzustellen:
Plan 1:
Plan 2:
Es ist den Teilnehmenden freigestellt – im Rahmen der vorgegebenen Blattformate – Skizzen in freiem Maßstab zur weiteren Verdeutlichung der Planungsabsichten darzustellen. Fotorealistische Darstellungen sind ausgeschlossen.
Erläuterungsbericht als Ausdruck
Max. 1 DIN-A4-Seite, Schrift Arial, Schriftgröße 11
Verfassererklärung sowie Eigenerklärungen als Ausdruck
Einzureichen sind die Verfassererklärung sowie die Erklärungen zur Eignung / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf den bereitgestellten Formblättern gemeinsam in einem separaten, undurchsichtigen Umschlag.
Digitale Daten
Folgende Daten sind zum Termin der Endabgabe hochzuladen (siehe 5. Einlieferung 1. Phase):
Die einzureichenden Unterlagen sind in einfacher, schematischer Form auszuarbeiten. Die Lösungsansätze sind prägnant und informativ unter Einhaltung des vorgegebenen Layout-Formats darzustellen. Alle Teilnehmenden dürfen nur eine Arbeit ohne Variante einreichen. Mehrleistungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen, werden gem. § 5 Absatz 2 RPW 2013 von der Vorprüfung ausgesondert.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Stimmberechtigte Fachpreisrichter:
Stimmberechtigte Sachpreisrichter:
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen:
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:
Sachverständige:
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Städtebauliches Konzept
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität
Freiraum- und Erschließungskonzept
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Der Auslober stellt für Preise und Anerkennungen sowie eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der 2. Wettbewerbsphase einen Gesamtbetrag in Höhe von 74.100,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 35 und 40 HOAI 2021 ermittelt worden. Bei der Zusammenstellung der Wettbewerbssumme wurde eine mögliche Variante zur Unterbringung der geforderten Stellplätze in einer Parkpalette berücksichtigt.
Von den 74.100,00 € netto werden 30.000,00 € netto als Aufwandsentschädigungen für die im Rahmen der 1. Preisgerichtssitzung (1. Phase) ausgewählten Teilnehmenden der 2. Phase ausgegeben. Die Summe der Aufwandsentschädigungen wird unter allen Teilnehmenden der 2. Phase, die in der 2. Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme in Höhe von 44.100,00 € netto ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Entsprechende Nachweise zum Vorliegen der Eignungskriterien (siehe 11.) sind nach Abschluss des Wettbewerbs und vor den Vergabeverhandlungen zu erbringen. Die Eignungskriterien werden bzw. wurden in der EU-weiten Bekanntmachung genannt, eine Eignungsleihe nach § 47 VgV ist möglich.
Der Auslober beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Der Auslober behält sich vor, die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 nach §§ 34 und 39 HOAI 2021 separat zu vergeben.
Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch den Auslober gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich der Auslober vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen von Dritten zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Grundlage der Vergabe ist die VgV. Der Auslober verhandelt zunächst mit der / dem 1. Preisträger:in. Sollten der Beauftragung des bzw. der 1. Preisträger:in wichtige Gründe entgegenstehen werden alle Preisträger:innen zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV aufgefordert (siehe 12.).
Der Auslober behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Von den Preisträger:innen der 2. Wettbewerbsphase sind nach Abschluss des Wettbewerbs und vor den Vergabeverhandlungen folgende Eignungskriterien nachzuweisen:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen im eigenen Büro (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 / § 48 HOAI 2021) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 500.000 € netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2018, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.).
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Im Verhandlungsverfahren ist von den Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Wenn alle Preisträger:innen zu Verhandlungen aufgerufen werden, da die Verhandlungen mit dem / der 1. Preisträger:in nicht erfolgreich abgeschlossen werden (siehe 10.), sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
Das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium wird mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3,5 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2,5 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
Der Auslober behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung inkl. Ausgabe der Auslobung | 04.08.2023 |
Frist schriftliche Rückfragen | 16.08.2023 |
Schriftliche Beantwortung der Rückfragen | 21.08.2023 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 1. Phase | 15.09.2023 |
Preisgerichtssitzung | 17.10.2023 |
Versand Protokoll 1. Phase und Einladung Teilnahme 2. Phase | 27.10.2023 |
Kolloquium | 09.11.2023 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 2. Phase | 12.01.2024 |
Abgabe der Modelle | 26.01.2024 |
Preisgerichtssitzung | 20.02.2024 |
Ausstellung (voraussichtlich) | anschließend |
Verhandlungsgespräche (voraussichtlich) | anschließend |
Download als zip: Anlage 1 – Übersichtsplan
Download als pdf: Anlage 2 – Luftbild Wettbewerbsgebiet
Download als zip: Anlage 3 – Höhen- und Bestandsplan
Download als xlsx: Anlage 4 – Raumprogramm Phase 1 (aktualisiert am 21.08.2023)
Download als pdf: Anlage 5 – Geotechnischer Untersuchungsbericht
Download als zip: Anlage 6 – Bebauungsplan
Download als pdf: Anlage 7 – INSEK
Download als pdf: Anlage 8 – Leitbild
Download als pdf: Anlage 9 – Biesenthaler Stellplatzsatzung
Download als docx: Anlage 10 – Verfassererklärung
Download als pdf: Anlage 11 – Formblatt Eigenerklärung
Download als pdf: Anlage 12 – Raumprogramm Phase 2 (aktualisierte Version vom 09.11.2023)