Stadt Bergheim
Der Bürgermeister
Bethlehemer Str. 9 – 11
50126 Bergheim
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
(Loft/Büro # 54/56/59/60/61 // 3. Obergeschoss)
28197 Bremen
Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Die Kreisstadt Bergheim mit rund 65.000 Einwohnern gehört zu den größten Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. In 2016 wurde durch den Rat der Stadt Bergheim das „Integrierte Handlungskonzept für eine lebendige und multifunktionale Innenstadt“ beschlossen. Die nachhaltige und zukunftsgerichtete Entwicklung und Aufwertung der Bergheimer Innenstadt ist eine der wichtigsten städtebaulichen Zielsetzungen, mit der auf sich ändernde Rahmenbedingungen im Einzelhandel und auf bislang untergenutzte Potentiale der Innenstadt reagiert werden soll. Neben der angestrebten städtebaulichen Entwicklung mit einem ausgewogenen Mix aus Freizeit-, Kultur- und Erholungsangeboten, soll die Innenstadt ein hochwertiges Wohnungsangebot und attraktive Aufenthalts- und Einkaufsbereiche bieten, um die Funktion als Mittelzentrum mit überörtlicher Bedeutung weiterhin zu stärken und zu sichern.
Die Neugestaltung der Fußgängerzone ist ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt bei der Umsetzung der vorgenannten Zielsetzungen. Unter Bezugnahme auf den jeweiligen städtebaulichen und funktionalen Kontext der Straßenräume und Platzsituationen ist eine gesamtheitliche Gestaltung des öffentlichen Raumes unter Beachtung der Barrierefreiheit gewünscht, die sowohl das Anforderungsprofil unterschiedlicher Nutzergruppen berücksichtigt, als auch im Sinne der Identitätsstiftung die Alleinstellungsmerkmale des städtischen Raumes erkennt und entwickelt.
Für die Frei- und Verkehrsanlagen sind die netto Herstellungskosten mit 6,8 Mio. € veranschlagt.
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtig sind Landschaftsarchitekten / Landschaftsarchitektinnen
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein*e bevollmächtigte*r Vertreter*in zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter*innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner*innen ist gestattet. Diese Fachplaner*innen unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Wettbewerbsbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/bergheim/
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 2,5 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), innerhalb der letzten 5 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 11.04.2021 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Folgende Teilnehmer*innen wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter*innen (stimmberechtigt):
Sachpreisrichter*innen (stimmberechtigt):
Stellvertretender Fachpreisrichter*innen:
Stellvertretender Sachpreisrichter*innen:
Sachverständige:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 97.000,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
für Anerkennungen 9.700,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 bis 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2021 zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach der VgV durchgeführt. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung folgender Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung ermittelt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der 1. Preisträger 5 Punkte, der 2. Preisträger 3 Punkte und der 3. Preisträger 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Preisträger mit 0,5 Punkt bewertet. Der Zuschlag wird auf das Erstangebot erteilt.
Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 11.03.2021 |
Einsendeschluss Bewerbung | 11.04.2021 |
Ausgabe der Unterlagen | 26.04.2021 |
Kolloquium | 04.05.2021 |
Abgabe Wettbewerbsarbeit (Submission) | 02.07.2021 |
Preisgerichtssitzung | 28.07.2021 |