Kurzfassung
Juli 2022
Stadt Bad Nenndorf
Bürgermeisterin Marlies Matthias
Rodenberger Allee 13
31542 Bad Nenndorf
Frau Annette Stang
Leitung FB Bauen Umwelt Klima
Telefon: 05723 70431
E-Mail: annette.stang@nenndorf.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Herr Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Frau Kristina Ehrhorn
Telefon: 0421 / 897699 16
E-Mail: kristina.ehrhorn@dsk-gmbh.de
Die Stadt Bad Nenndorf ist ein „Staatlich anerkanntes Moor-, Mineral- und Thermalheilbad“ und als Kurort mit dieser Dreifachprädikatisierung einmalig in Deutschland. Die Stadt liegt westlich von Hannover in landschaftlich reizvoller Umgebung zwischen Deister, Steinhuder Meer und Weserbergland. Der Kurpark Bad Nenndorfs aus dem 18. Jahrhunderts bildet das grüne Herzstück der Stadt. Er entstand als einer der ersten Landschaftsparks in Deutschland und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts erweitert, sodass er seitdem über den Erlengrund direkt an den Deister anschließt.
Aus Basis der 2021 erstellten Machbarkeitsstudie hat die Stadt Bad Nenndorf den Zuschlag für die Landesgartenschau 2026 erhalten, die unter dem Motto „Quellen der Vielfalt“ stattfinden soll. Der zentrale Kurbereich und der sich anschließende Landschaftspark bilden gemeinsam mit dem neu entstehenden Wiesenpark den kostenpflichtigen Ausstellungsbereich der Landesgartenschau.
Zur Qualifizierung der Planungen für die Landesgartenschau 2026 beabsichtigt die Stadt Bad Nenndorf einen nichtoffenen, einstufigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Ausstellungskonzeptes sowie die Entwicklung eines freiraumplanerischen Konzeptes, das über die Durchführung der Landesgartenschau hinaus die vorhandenen Freiräume qualifiziert und aufwertet, ergänzende Freiraumstrukturen einbindet und die Vernetzung mit dem Kernbereich, den Kureinrichtungen und den Wohnquartieren sowie der umliegenden Landschaft stärkt.
Um auch die Anbindungen an die Stadt sowie den umliegenden Landschaftsraum mitzudenken, umfasst das insgesamt 45,4 ha große Wettbewerbsgebiet neben dem kostenpflichtigen Ausstellungsbereich zudem die Bubikopfallee und den Erlengrund als Übergang in den Deister sowie den nördlichen Abschnitt der Bahnhofstraße, die als Rad- und Fußweg genutzte ehemalige Bahntrasse und die am südlichen Abschnitt liegende Kraterquelle.
Die geschätzte Nettoherstellungssumme für die geplanten Frei- und Verkehrsanlagen beträgt 15,9 Mio. € netto (Stand Juli 2022).
Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden. Die Stadt erhofft sich Vorschläge, die die vorhandenen Stärken (u. a. der Kurpark, die Süntelbuchenallee, das Thema Wasser) zukunftsweisend entwickeln.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.09.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Sachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Stellvertretende Fachpreisrichter:innen:
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:
Sachverständige:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 209.500,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach § 39 HOAI 2021 sowie mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach § 47 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1.Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2.Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3.Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 02.08.2022 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 02.09.2022 |
Preisgerichtsvorbesprechung | 02.11.2022 |
Ausgabe der Unterlagen | 18.11.2022 |
Kolloquium | 06.12.2022 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 10.02.2023 |
Preisgerichtssitzung | 16.03.2023 |
Ausstellung (voraussichtlich) | KW 12/13 2023 |
Verhandlungsgespräche (voraussichtlich) | KW 18 2023 |