Stadt Bad Nenndorf

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

„Landesgartenschau 2026

 

Kurzfassung
Juli 2022

 
Ausloberin

Stadt Bad Nenndorf
Bürgermeisterin Marlies Matthias
Rodenberger Allee 13
31542 Bad Nenndorf

Ansprechpartnerin

Frau Annette Stang
Leitung FB Bauen Umwelt Klima
Telefon: 05723 70431
E-Mail: annette.stang@nenndorf.de

Wettbewerbsbetreuung

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Bremen
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen

Herr Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de

Ansprechpartnerin

Frau Kristina Ehrhorn
Telefon: 0421 / 897699 16
E-Mail: kristina.ehrhorn@dsk-gmbh.de

 

1   Anlass und Aufgabenstellung

Die Stadt Bad Nenndorf ist ein „Staatlich anerkanntes Moor-, Mineral- und Thermalheilbad“ und als Kurort mit dieser Dreifachprädikatisierung einmalig in Deutschland. Die Stadt liegt westlich von Hannover in landschaftlich reizvoller Umgebung zwischen Deister, Steinhuder Meer und Weserbergland. Der Kurpark Bad Nenndorfs aus dem 18. Jahrhunderts bildet das grüne Herzstück der Stadt. Er entstand als einer der ersten Landschaftsparks in Deutschland und wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts erweitert, sodass er seitdem über den Erlengrund direkt an den Deister anschließt.

Aus Basis der 2021 erstellten Machbarkeitsstudie hat die Stadt Bad Nenndorf den Zuschlag für die Landesgartenschau 2026 erhalten, die unter dem Motto „Quellen der Vielfalt“ stattfinden soll. Der zentrale Kurbereich und der sich anschließende Landschaftspark bilden gemeinsam mit dem neu entstehenden Wiesenpark den kostenpflichtigen Ausstellungsbereich der Landesgartenschau.

Zur Qualifizierung der Planungen für die Landesgartenschau 2026 beabsichtigt die Stadt Bad Nenndorf einen nichtoffenen, einstufigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Aufgabe des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Ausstellungskonzeptes sowie die Entwicklung eines freiraumplanerischen Konzeptes, das über die Durchführung der Landesgartenschau hinaus die vorhandenen Freiräume qualifiziert und aufwertet, ergänzende Freiraumstrukturen einbindet und die Vernetzung mit dem Kernbereich, den Kureinrichtungen und den Wohnquartieren sowie der umliegenden Landschaft stärkt.

Um auch die Anbindungen an die Stadt sowie den umliegenden Landschaftsraum mitzudenken, umfasst das insgesamt 45,4 ha große Wettbewerbsgebiet neben dem kostenpflichtigen Ausstellungsbereich zudem die Bubikopfallee und den Erlengrund als Übergang in den Deister sowie den nördlichen Abschnitt der Bahnhofstraße, die als Rad- und Fußweg genutzte ehemalige Bahntrasse und die am südlichen Abschnitt liegende Kraterquelle.

Die geschätzte Nettoherstellungssumme für die geplanten Frei- und Verkehrsanlagen beträgt 15,9 Mio. € netto (Stand Juli 2022).

Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste freiraumplanerische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierenden Maßnahmen gefunden werden. Die Stadt erhofft sich Vorschläge, die die vorhandenen Stärken (u. a. der Kurpark, die Süntelbuchenallee, das Thema Wasser) zukunftsweisend entwickeln.

 

2   Art des Verfahrens

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.

 

3   Zulassungsbereich

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

 

4   Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen.

Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:

  • natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können.
  • juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in und der / die Verfasser:in der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.

Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.

Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/

 

5   Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden (Bewerbungsverfahren)

Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.

Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/badnenndorf-laga/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:

  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
  • durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in durch Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Kopie einer Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 2 Jahre ist (Stichtag ist der 02.08.2020).
  • Referenznachweis
    Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2, 3 und 5 nach § 39 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 3,0 Mio. € netto (in der Kostengruppe 500), letzte erbrachte Leistungsphase abgeschlossen nach dem 01.01.2017, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form eines Referenzblattes (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen wurde).

Hinweis: Der Nachweis der Referenzen ist erst nach dem Losverfahren von den so ausgewählten Bewerber:innen zu führen und hat nach Aufforderung durch die Wettbewerbsbetreuung in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Zur Einreichung der Referenz stellt die Wettbewerbsbetreuung ein Formblatt zur Verfügung. Kann der Nachweis durch eine:n geloste:n Bewerber:in nicht erbracht werden, so werden die Nachrückenden in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Berufshaftpflicht
    Gefordert wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. € für Personenschäden sowie 2,0 Mio. € EUR für Sach- und Vermögensschäden. Zur Teilnahme am Wettbewerb genügt zunächst der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (auch mit niedrigeren Deckungssummen) mit zusätzlicher Eigenerklärung, diese im Falle einer Beauftragung auf die geforderten Mindestdeckungssummen zu erhöhen. Preisträger:innen, die nicht bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen verfügen, müssen im Verhandlungsverfahren zum Nachweis ihrer Eignung für die Auftragserteilung außerdem die Bestätigung eines Haftpflichtversicherers vorlegen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann.

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 02.09.2022 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:

bad-nenndorf@dsk-gmbh.de.

Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.

Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:

  • fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
  • Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.

6   Preisgericht

Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:

Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):

  • Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Hannover
  • Frau Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold
  • Herr Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
  • Herr Prof. Rainer Sachse, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
  • Herr Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt, Hamburg
  • Herr Prof. Dr. Hans-Peter Rohler, Landschaftsarchitekt, Kassel

Sachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):

  • Herr Mike Schmidt, Stadtdirektor Stadt Bad Nenndorf, Bürgermeister Samtgemeinde Nenndorf
  • Frau Annette Stang, Leiterin Fachbereich 3 Bauen u. Umwelt Samtgemeinde Nenndorf
  • Frau Tatjana-Maria Großer, Fraktion CDU
  • Frau Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • Herr Volker Busse, Gruppe SPD/WGN/FDP

Stellvertretende Fachpreisrichter:innen:

  • Frau Christine Frenz-Römer, Landschaftsarchitektin, Bremen
  • Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel

Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:

  • Bürgermeisterin Marlies Matthias
  • Herr Herbert Kruppa, Bauausschussvorsitzender
  • Frau Nina Werner, Fraktion CDU
  • Herr Daniel Schön, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • Frau Birte Richter, Gruppe SPD/WGN/FDP

Sachverständige:

  • Herr Dr. Rainer Schomann, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Herr Benjamin Lotz, Geschäftsführer Kur- und Tourismusgesellschaft Stadt Bad Nenndorf mbH
  • Herr Henning Dormann, Umweltausschussvorsitzender
  • Herr Ralph Tegtmeier, stellv. Bauausschussvorsitzender
  • Marion Oblasser, Fachbereich 3 Bauen und Umwelt Samtgemeinde Nenndorf
  • Frau Yvonne Reinhardt, Abteilungsleitung Bauamt
  • Herr Frederik Rehren, Bauamt
  • Herr Uwe Wolf, Bauamt
  • Frau Petra Konkart, Bauamt

7      Preise und Anerkennung

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 209.500,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 und 48 der HOAI 2021 in der Fassung vom 12.11.2020 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

  • Erster Preis                             83.800,00 €
  • Zweiter Preis                           62.850,00 €
  • Dritter Preis                             41.900,00 €
  • für Anerkennungen                 20.950,00 €

Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.

 

8   Weitere Bearbeitung der Aufgabe

Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen, ggf. in Stufen, mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach § 39 HOAI 2021 sowie mit den Leistungsphasen 2-5 und optional und ggf. in Stufen mit den Leistungsphasen 6 – 9 nach § 47 HOAI zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der / die Preisträger:in eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.

Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnungen zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmenden, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis nach den Parametern der HOAI 2021.

 

9   Zuschlagskriterien

Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:

  • 50% Wettbewerbsergebnis
  • 30% Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
  • 20% Angebotspreis

Im Verhandlungsverfahren mit den Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50% berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1.Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2.Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3.Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkt bewertet.

Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das Erstangebot vor.

 

10   Terminübersicht

Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung

02.08.2022
Einsendeschluss Bewerbungen02.09.2022
Preisgerichtsvorbesprechung02.11.2022
Ausgabe der Unterlagen18.11.2022
Kolloquium06.12.2022
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten10.02.2023
Preisgerichtssitzung16.03.2023
Ausstellung (voraussichtlich)KW 12/13 2023
Verhandlungsgespräche (voraussichtlich)KW 18 2023

Downloads

Top