Erfolgreiche Flächenentwicklung

Gewerbegebiete | Wohnquartiere | Mischgebiete | Konversionsflächen
Suchen Sie einen professionellen Partner für Ihre Flächenentwicklung? Dann sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner!

Für die Kommunen sind neue, zukunftsweisende Wege einer effizienten Baulandentwicklung wichtiger denn je. Ob Innerortsflächen, Brachflächen, Konversionsflächen, Gewerbegebiete oder grüne Wiese: Flächenentwicklung ist aktive Stadtentwicklung.

Durch die professionelle, nachhaltige Entwicklung und Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten werden Anreize für Bevölkerungswachstum und Gewerbeansiedlungen geschaffen und damit die lokale und regionale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Hierbei müssen die gestiegenen Ansprüche an Wohnqualität und marktgerechte Infrastruktur ebenso berücksichtigt werden, wie der nachhaltige und ressourcenschonende Umgang mit der Natur – insbesondere durch ökologisch und energetisch optimierte Planungen. Wachsende Aufgaben und knappe Kassen definieren dabei den Handlungsrahmen von Städten und Gemeinden.

Kontakt

Michael Günter
Büro Nürnberg
+49 911 960468-17
michael.guenter@dsk-gmbh.de

Das Leistungsspektrum der DSK

Welche städtebaulichen Ansprüche und Vorhaben Sie auch haben – unsere Baulandentwicklungskonzepte beschleunigen die Umsetzung dieser Zielsetzungen entscheidend. Je nach Ihren individuellen Vorstellungen und den bestehenden Rahmenbedingungen übernehmen wir dabei – neben der Erschließungsträgerschaft – die folgenden Aufgaben für Sie:​

Standortuntersuchungen  /  Städtebauliche Konzepte und Analysen  /  Bodenordnung (Grunderwerb, Umlegung)  / Bauleitplanung  /  Erschließungsplanung

Erschließungsträgerschaft​: Umfassendes Projektmanagement  /  Kosten- und Finanzierungsplanung  / Abrechnung und Controlling  /  Finanzierungswettbewerb  /  Grundstücks- und Vertragsmanagement  /  Projektsteuerung  /  Bauherrenberatung

Weitere Leistungen: Vermarktung der Grundstücke  /  Öffentlichkeitsarbeit  /  Partizipation mit unserem Produkt VIU  /  Beschwerdemanagement  /  Baulandentwicklung als Dienstleister der Kommune

Baulandentwicklung als Dienstleister der Kommune

Bei dieser Form der Erschließungsträgerschaft übertragen Sie die Erschließung durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach §§ 11 auf einen Dritten (Erschließungsträger). Unabhängig davon, ob Sie als Kommune Alleineigentümerin der Grundstücke sind oder private Eigentümer im Erschließungsgebiet an den Kosten der Maßnahme beteiligt werden sollen, kann dieses Modell passgenau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten werden.

Die DSK finanziert hierbei durch Abschluss von Kostenerstattungsverträgen mit dem kommunalen und/oder den privaten Eigentümern die Gesamtkosten der Erschließung vor. Die Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt in der Regel durch Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber den Grundstückseigentümern (Spitzabrechnung).

Baulandentwicklung als Treuhänder der Kommune

Die gesamte wirtschaftliche Abwicklung der Maßnahme erfolgt über ein Treuhandvermögen zur Entlastung des kommunalen Haushalts. Das Treuhandvermögen umfasst sämtliche für die Entwicklung benötigten Grundstücke sowie die zur Finanzierung der Erschließung notwendigen Mittel. Die Finanzwirtschaftliche Betreuung und Verwaltung des Treuhandvermögens wird dem Erschließungsträger als Treuhänder der Kommune auf Honorarbasis übertragen. Die DSK führt die Erschließung in enger Abstimmung mit der Gemeinde durch und kann auch den Grunderwerb sowie die Vermarktung der voll erschlossenen Grundstücke unter Beachtung der kommunalen Zielsetzungen übernehmen. Die DSK gewährleistet durch ein umsetzungsorientiertes Gesamtmaßnahmenmanagement – u.a. Aufstellung und Überwachung der Zeit- und Maßnahmenplanung sowie der Kosten- und Finanzierungsplanung – einen reibungslosen Projektablauf.

Erschließung im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 BauGB)

Im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wird die DSK als Entwicklungsträger und Treuhänder der Gemeinde mit der Maßnahmenvorbereitung und -durchführung beauftragt. Dabei erfüllt die DSK die ihr von der Kommune übertragenen Aufgaben in eigenem Namen für Rechnung der Kommune als deren Treuhänder (§ 167 BauGB). Als Entwicklungsträger erwirbt die DSK alle benötigten Grundstücke ins Treuhandvermögen, erstellt die Erschließungsanlagen und veräußert die erschlossenen Baugrundstücke an Bauwillige. Der Gesetzgeber hat an die Anwendung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als Instrument der Baulandentwicklung besondere Anforderungen gestellt, sodass vor Erlass einer Entwicklungssatzung vorbereitende Untersuchungen zur Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen erforderlich sind.

Markt Ergoldsbach (Bayern):
Erschließungsträgerschaft Baugebiet Blumenstraße
Kolpingstadt Kerpen (Nordrhein-Westfalen):
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kerpen-Sindorf, Vogelrutherfeld
Hof/Gattendorf (Bayern):
Erschließungsträgerschaft APP Hochfranken
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