65 Jahre Stadtentwicklung mit der DSK

Die DSK wird 65 Jahre alt. Sechs Jahrzehnte, die Deutschland vereinigt, verändert und gewandelt haben. Nachkriegszeit, Wirtschaftswunder, Wiedervereinigung, Klimawandel und viele weitere Themen haben im Laufe der Jahre Einfluss auf das politische und gesellschaftliche Wertesystem genommen. Unsere Städte und Kommunen sind dabei ein Spiegelbild für den Geist der Zeit und der ganz eigenen Strömungen in der sie entstanden sind. Als bundesweit tätiger Stadtentwickler haben wir das Glück über all die Jahre hinweg die Entwicklung der Stadtbilder in ganz Deutschland mitgeprägt haben zu können.

Stadtentwicklung im Wandel des Zeitgeists​

Mit diesem kurzen Rückblick in die letzten 65 Jahre möchten wir die gesellschaftlichen und politischen Haupteinflüsse der jeweiligen Jahrzehnte und die damit verbundenen Einflüsse auf die Stadtentwicklung betrachten. Auch wir als DSK haben uns in den Jahren verändert und uns und unsere Produkte auf die Strömungen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Zeit eingestellt. Und auch die Zukunft der DSK wird diesem stetigen Wandel unterliegen. Die großen Themen der vor uns liegenden Jahre – klimagerechte Stadtentwicklung und Mobilitätswende, extreme Wetterlagen, demografischer Wandel, Digitalisierung, Zuwanderung, eine veränderte Arbeitswelt, die mit mobilem Arbeiten und Homeoffice ganz konkret die Lebensweise der Menschen beeinflusst – wollen und werden wir als innovativer, langjähriger und verlässlicher Partner für Städte und Kommunen weiterbearbeiten und neue Trends in der Entwicklung unserer Dienstleistungen und Produkte aufgreifen.

Aber werfen wir einen Blick zurück in die bewegte Geschichte der DSK und die Trends und Einflüsse auf Stadtentwicklung der letzten 65 Jahre.



Die 50er Jahre in der noch recht jungen Bundesrepublik Deutschland waren geprägt von Aufbruch und Aufbau. West- wie Ostdeutschland standen unter dem Einfluss der jeweiligen Alliierten und die unterschiedlichen politischen Systeme führten zu höchst unterschiedlichen Herangehensweisen an die Herausforderungen der Zeit. Städte und Gemeinden waren besonders zu Beginn des Jahrzehnts noch durch die Zerstörung des Kriegs gezeichnet, die Städte und Gemeinden benötigten dringend Wohnraum und konnten den Bedarf der stark wachsenden Bevölkerung, unter anderem auch durch Zuwanderung von Vertriebenen und Geflüchteten, kaum decken. Die Folge war ein massiver Bau-Boom.

Dabei gingen die Städte mit unterschiedlichen Konzepten, auch bedingt durch den Grad der Zerstörung im Krieg, vor. Während etliche westdeutsche -Städte auf einen kleinteiligen Wiederaufbau vorhandener Strukturen setzten und alte Stadtgrundrisse zentimetergenau nachbildeten (so zum Beispiel Münster), wurde in anderen Städten, wie zum Beispiel Dortmund oder Hannover, ein – aus heutiger Sicht – radikalerer Ansatz gewagt und die Zerstörung der vorhandenen Intrastrukturen für eine komplette Umgestaltung des Innenstadtraums genutzt und die Städte an die neuen Verkehrsanforderungen angepasst.

Auch wenn dieser Bau-Boom Ende der 50er Jahre in Westdeutschland größtenteils behoben war, blieb das Thema Wohnungsbau aktuell.

Politisch rückte auch der Gedanke des Familienheims, als Gegenstück zu den großen Wohnsiedlungen und Trabantenstädten, stärker in den Vordergrund. Doch den Betreibern von Wohnungsunternehmen für den Familienheimbau mangelte es an zwei Dingen – Bauland und Eigenkapital.

Auf Initiative des späteren Bundesbauministers Dr. Paul Lücke wurde daher am 31. Juli 1957 die Gründung der Gesellschaft zur Förderung des Familienheimes (GEFA) mit beschränkter Haftung – später DSK – beschlossen. Ziel der Treuhandgesellschaft für das Familienheim war es, die im Rahmen des 2. Wohnungsbaugesetzes für den Familienheimbau durch den Bund in Aussicht gestellten 4 Mio. DM zu verteilen. Dies entsprach dem katholischen Siedlungswerk zugesprochenen Anteil, welches aus juristischen Gründen nicht für die Verteilung geeignet war. Aber die Tätigkeit der Gesellschaft sollte sich nicht nur auf die Weitergabe von Bundesmitteln erstrecken, sondern auch die Allgemeinheit über den Familienheimgedanken aufklären, die gesetzgebenden Körperschaften und die Verwaltung zur Verwirklichung der Eigentumsbildung durch Wohnungsbau – insbesondere beim Bau von Familienheimen – beraten.

Bereits im August 1957 wurde die Schuld-urkunde über einen ersten Teilbetrag von 3 Mio. DM unterzeichnet. Bis zum Jahresende wurden Einzelbeträge zwischen 20.000 DM und 650.000 DM an zahlreiche Wohnungsbaugesellschaften weitergereicht.

Mit der Neugestaltung des Bundesbaugesetzes gab es erstmals in Deutschland bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen. Das Gesetz definierte die Instrumente der Stadt- und Bauplanung, die den Gemeinden zur Verfügung standen und hatte so maßgeblich Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes. Gleichzeitig betonte es die Privatnützigkeit des Eigentums und damit die Notwendigkeit die Eigentümer:innen eng in der Schaffung von neuem Bauland einzubinden.

Die neuen Aufgaben im Rahmen des neuen Bundesbaugesetzes bedeutete auch eine Verschiebung der zukünftigen Aufgaben der GEFA hin zur städtebaulichen Planung, Bodenordnung und Erschließung gemäß dem BBauG. Dies erforderte eine Neustrukturierung der Gesellschaft. Während die Finanzabteilung sich weiter um die Beschaffung von Geldmitteln kümmerte, sollte die neu geschaffene Grundstücks-abteilung neues Bauland ankaufen und später nach vollständiger Erschließung durch die tiefbautechnische Abteilung wieder verkaufen.

Mit dem Demonstrativvorhaben „Waldstadt“ in Mosbach und weiteren Erschließungsverträgen in Ladenburg, Langenselbold, Schwäbisch Gmünd, Neustadt im Odenwald und dem Wohngebiet „Eichenplatz“ in Ulm konnte die GEFA im Jahr 1960 mit der neuen Gesellschaftsstruktur erhebliche Akquiseerfolge erzielen.

Die neuen Aufgaben der GEFA insbesondere im Gebiet der Baulandentwicklung führte 1964 zu einer Umbenennung des Unternehmens, um das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft im Namen klar zu umreißen und falsche Vorstellungen von der Tätigkeit zu vermeiden. Die Gesellschaft zur Förderung des Familienheimes mbH hieß fortan also Deutsche Bauland- und Kreditgesellschaft mbH.

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Der Beginn der 70er Jahre stand unter dem Zeichen des konjunkturellen Abschwungs, der 1975 seinen Höhepunkt fand. Familien wanderten aufgrund hoher Mieten und Grundstückspreise – unter anderem bedingt durch die Ölkrise – und einer abnehmenden Lebensqualität durch Luft- und Lärmbelästigung in den Städten vermehrt ab. Dies führte zu einer „Verstädtung“ der in den Speckgürteln der Städte liegenden Dörfer und großen Wohnvierteln mit Einfamilien- und Reihenhausbebauung sowie Gewerbe- und Einkaufsmöglichkeiten „auf der grünen Wiese“ in Außenflächen. Dadurch begünstigt entstanden zunehmend Pendlerströme zwischen Stadt und Umland. Einen solchen Siedlungsschwerpunkt sollte die DSK im hessischen Dietzenbach seit 1973 als Entwicklungsträger und Treuhänder betreuen – damals eine der größten Entwicklungsmaßnahmen im Bundesgebiet.

Doch im Laufe der 70er Jahre setzte ein Umdenken und Wandel im Umgang mit der Stadtentwicklung und Stadt-sanierung ein und eine Reurbanisierung wurde angestrebt. Waren die 60er und der erste Teil des Jahrzehnts noch von einer Abrisspolitik, Großbaumaßnahmen und der Trennung von Wohn-, Erholungs- und Arbeitsraum geprägt, so setzte mit dem 1971 in Kraft getretenen Städte-bauförderungsgesetz, und unter immer stärkeren gesellschaftlichen Widerstand gegen den massenhaften Abriss historischer Bausubstanz, eine Veränderung ein. Die vom Städtetag ausgerufene Warnung „Rettet unsere Städte jetzt!“ trug ihr Übriges dazu bei. Der Fokus wurde ab jetzt verstärkt auf eine behutsame Innenstadtentwicklung und -erneuerung gelegt, die nicht mehr in erster Linie eine Neustrukturierung – verbunden mit dem Abriss bestehender Gebäude und Infrastruktur – sondern ab Mitte der 70er Jahre immer mehr einen erhaltenden Ansatz bevorzugte und den Erhalt des gebauten Kulturerbes in den Vordergrund stellte, unterstrichen noch mit dem Ausruf des Europäische Denkmalschutzjahres 1975 und dem Bundeswettbewerb „Stadtgestalt und Denkmalschutz im Städtebau“ 1977.

Auch für die Deutsche Bauland- und Kreditgesellschaft mbH brachten die 70er Jahre nachhaltige Veränderungen. Die neuen Aufgabenfelder durch das Städtebauförderungsgesetz veranlassten die Gesellschafter dazu neue Geschäftsbereiche auszurufen und das Unternehmen 1972 umzubenennen, um das Aufgabenfeld klarer erkennbar zu machen. So nannte sich die Deutsche Bauland- und Kreditgesellschaft ab diesem Zeitpunkt Deutsche Stadtentwicklungs- und Kreditgesellschaft mbH – abgekürzt im täglichen Sprachgebrauch als DSK.

Die DSK war in dieser Zeit unter anderem mit der treuhänderischen Trägerschaft der Sanierung der Ortskerne in Radevormwald und Groß-Umstadt betraut. Zu den Aufgaben gehörten die Vorarbeiten zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes, die Beantragung und Bearbeitung von Finanzhilfen für die Sanierungsmaßnahmen und zahlreiche weitere Verwaltungsaufgaben.

1974 wurde erstmal ein Werbegrafiker beauftragt, ein markantes Logo für das Unternehmen zu entwerfen. Heraus kam das fast 30 Jahre lang verwendete DSK Logo mit dominant hervorgehobenen S.

Als Folge des Haushaltstrukturgesetzes und den daraus resultierenden erschwerten Bedingungen zur „Anerkennung eines Kreditinstitutes als Organ der staatlichen Wohnungspolitik“ stellte die DSK 1976 das bis dahin noch aktiv ausgeübte Kreditgeschäft ein. Mit der Aufgabe des Kreditgeschäfts, wird auch der Buchstabe „K“ in der bundesweit bekannten, verwendeten und beliebten Abkürzung und dem frisch entworfenen Logo überflüssig – und eine erneute Umbenennung der Gesellschaft stand an. Um die – wie man heute sagen würde – Markenbekanntheit und Reichweite nicht zu verlieren, entschloss man kurzerhand die Kurzbezeichnung DSK in den Firmennamen aufzunehmen.

Daraus resultierte mit Eintragung in das Handelsregister im April 1976 die Umbenennung der Gesellschaft in den Namen DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH.

 
In Groß-Umstadt war die DSK von 1976 bis 2007 mit der treuhänderischen Sanierungsträgerschaft betraut.
Dietzenbach, eine der größten Entwicklungsmaßnahmen im Bundesgebiet.
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Die 80er Jahre führten den beginnenden Trend der 70er Jahre weiter fort und ein behutsamerer Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz rückte ebenso mehr in den Vordergrund wie Themen wie bezahlbarer Wohnraum, kostengünstiges Bauen, der zunehmende Individualverkehr oder ökologische Aspekte.

In den Großstädten und insbesondere in West-Berlin spielten auch die massiven Widerstände gegen den Abriss ganzer Häuserblocks und die dadurch entstandenen Hausbesetzungen eine tragende Rolle und führten zu einem neuen Umgang mit der Bestandssubstanz. 

Zudem stand bis in die 90er Jahre hinein die Schaffung eines urbanen Kulturerlebnisses im Vordergrund. Spektakuläre Kulturbauten renommierter Architekt:innen und ein gesteigertes Angebot an Event- und Freizeitangeboten sollten die Innenstädte insbesondere für die jüngeren Generationen interessant machen. Die sogenannte Wohnumfeldverbesserung mit Aufwertung von Grün- und Freiflächen, Sanierung und Modernisierung privater Gebäude und ein deutlich verbessertes Angebot an Freizeit- und Kulturangeboten und den damit verbundenen Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor lassen die Inhalte der Charta von Athen und die darin propagierte Trennung von Wohn-, Arbeits- und Freizeitumfeld in den 80er Jahren immer weiter verblassen.

Im Zusammenspiel zwischen der Novellierung des Städtebauförderungsgesetzes 1984 und dem damit verbundenen vereinfachten Verfahren für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, den vielfältigen Fördermöglichkeiten und dem gesellschaftlichen Umdenken setzte ein Wandel bei der Stadterneuerung ein. Städte und Gemeinden waren nunmehr schneller bereit in die Erneuerung der Stadt- und Ortskerne zu investieren. Dies führte zu einem steigenden Interesse daran wieder in Stadtzentren und Ortskerne zurückzukehren und dort in eine – möglichst modernisierte – Altbauwohnung mit oft denkmalgeschützter Substanz einzuziehen. 

Mit der Gründung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Sanierungs- und Entwicklungsträger – kurz ADS – bildete sich der erste bedeutende Interessensverband, in dem die DSK Mitglied war. Der Verband wurde 2017 in den neuen Dachverband „Die Stadtentwickler“ integriert und hat mit Eckhard Horwedel einen DSKler im Vorstand.

Am 8. Dezember 1986 trat das Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft. Es vereinte grundsätzlich das Bundesbaugesetz von 1960 mit dem Städtebauförderungsgesetz von 1971 und weiteren Novellierungen, die das Arbeitsfeld der DSK aber weder erweiterten noch beeinträchtigten.

Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 sollte sich der Wirkungskreis der DSK nachhaltig deutlich verändern und erste Kontakte wurden umgehend geknüpft.

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Mit dem Fall der Mauer im November 1989 öffnete sich für die DSK ein komplett neues Aufgabenfeld in den neuen Bundesländern. Die Bausubstanz der alten Häuser in der DDR war überwiegend marode, es herrschte ein sehr hoher Sanierungsbedarf und der Erhalt der historischen Stadtkerne war für die Städte und Gemeinden eine alleine kaum zu stemmende Aufgabe. Um die städtebaulichen Missstände in den neuen Bundesländern rasch zu beheben wurden Anfang der 90er Jahre innerhalb weniger Monate Fördermittel in Höhe von rd. 531 Mio. Euro für 800 Städte und Gemeinden im Rahmen eines Sofortprogramms bewilligt. 1991 folgte das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in den neuen Bundesländern, das bis 2017 lief und in insgesamt 254 Städten der neuen Länder 353 Maßnahmen förderte. Das Programm sollte das baukulturelle Erbe sichern, instandsetzen und revitalisieren. Zusätzlich wurde das bestehende Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ auf Ostdeutschland konzentriert.

Die DSK nahm auf Anraten des Aufsichtsratsmitglieds Ministerialdirigent Prof. Dr. Krautzberger bereits sehr schnell nach dem Fall der Mauer Kontakt zu den DDR-Kommunalbehörden auf. Bereits am 11. Januar 1990 hatte die DSK einen ersten Termin in Bad Langensalza, und bis heute betreuen wir die Stadt erfolgreich in ihren Sanierungstätigkeiten.

Am 5. Januar starteten die DDR und die BRD ein Modellstadtprogramm zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung. Danach sollten in fünf Städten der DDR Stadterneuerungsmaßnahmen auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB modellhaft vorbereitet und durchgeführt werden. Die fünf ausgewählten Städte waren, Brandenburg, Halberstadt, Meißen, Stralsund und Weimar (vgl. S. 16). Die DSK bemühte sich aufgrund der räumlichen Nähe um die Akquise in Weimar. Nach vielen Verhandlungen mit der Stadt wurde noch im März 1990 ein weitreichender Treuhändervertrag über die Sanierung der Innenstadt unterzeichnet. Im Mai 1990 eröffnete die DSK in Weimar ihr erstes Büro in den neuen Bundesländern. Mit dabei zwei Kollegen des Frankfurter Büros, die zur Unterstützung mitsamt ihren Familien nach Thüringen zogen.

Nach der Währungsunion im Juli 1990 und der deutschen Einheit im Oktober konnte die DSK eine Vielzahl von Akquiseerfolgen erzielen. Das Sanierungsgebiet Connewitz in Leipzig, Halle und Cottbus sind nur beispielhaft zu nennen. In allen drei Städten eröffnete die DSK auch unverzüglich eigene Büros mit Mitarbeitenden. Dies führte natürlich auch zu einem sprunghaften Anstieg der Mitarbeitendenzahl in den 90er Jahren. So waren am 30. September 1990 bei der DSK bereits 72 Mitarbeitende, zwei Jahre später 118 und im Jahr 1997 dann 167 Mitarbeitende tätig.

Mit der Ernennung Berlins als neue Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland war es notwendig die Neugestaltung des Regierungsviertels in Angriff zu nehmen und entsprechend einen Entwicklungsträger für diese ganz besondere Stadtentwicklungsmaßnahme zu finden. Aufgrund der hervorragenden Referenzen wie den Maßnahmen in Dietzenbach und Rödental oder Referenzobjekten wie Weimar und Overath konnte sich die DSK unter den Mitbewerbern durchsetzen. 1993 wurde sie Entwicklungsträger des Parlaments- und Regierungsviertels in Berlin – und ist es bis heute.

Die zweite Hälfte der 90er Jahre stand stärker im Zeichen der Verbesserung der Verhältnisse in sozial benachteiligten Quartieren und sogenannten „Brennpunkten“. Mit dem 1999 eingeführten Programm „Soziale Stadt“ sollte Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf mehr Aufmerksamkeit in der Stadtentwicklungspolitik eingeräumt werden. Im Fokus standen die Entwicklung von Bürgerbewusstsein für den Stadtteil und die Schaffung stabiler nachbarschaftlicher Netzwerke, aber auch das Bildungsangebot, Integration und Arbeitsplatzsituation sollten für die Bürger:innen verbessert werden.

Auch für die DSK brachte die zweite Hälfte der 90er Jahre erneut einen großen Veränderungsprozess mit sich. Der Bund wollte sich von vielen Gesellschaften, an denen er als Miteigentümer beteiligt war, trennen. Dazu gehörte auch die Deutschbau mit ihrer Tochter DSK. Im Juni 1997 wurde die Anteile der DSK an die Immobilien- und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH (kurz: IBG) verkauft und die 40 Jahre andauernde Nähe zum Bund endete. Der dingliche und schuldrechtliche Übergang der Geschäftsanteile auf die IBG wurde auf den 30. September 1997 datiert, sodass die DSK ab 1. Oktober 1997 als Tochtergesellschaft zur Unternehmensgruppe der Bankgesellschaft Berlin gehörte.

Um dem Firmenprofil der Muttergesellschaft gerecht zu werden, wurde die DSK Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH im Oktober 1997 in die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH umbenannt.

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Die allgemeine gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland und speziell in den neuen Bundesländern stagnierte Anfang des neuen Jahrtausends und mit der angespannten finanziellen Situation der Kommunen nahmen auch die Sanierungsmaßnahmen ab. Dies wirkte sich auch auf die Tätigkeit der DSK aus.

Mit dem 2002 neu aufgelegten Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ konnte die DSK wieder eine Vielzahl neuer Aufträge generieren. Ziel des Programms war die Steigerung und Sicherung der Attraktivität ostdeutscher Städte und Gemeinden als Orte des Lebens und Arbeitens. Es wurde eingeführt, um städtebaulichen Funktionsverlusten aufgrund des enormen Bevölkerungsrückgangs begründet durch die Abwanderung in die alten Bundesländer und des daraus resultierenden hohen Leerstands zu begegnen. Vorausgegangen war der 2001 ausgerufene Bundeswettbewerb, bei dem 260 Städte integrierte Stadtentwicklungskonzepte erarbeiteten.

Doch der allgemeine Strukturwandel machte natürlich auch vor den alten Bundesländern nicht Halt, sodass 2004 das Förderprogramm „Stadtumbau West“ folgte, um auch hier frühzeitig den Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels zu begegnen.

Für die DSK stand zu Beginn der 00er Jahre ein weiterer Eigentümerwechsel an. Die DSK wurde 2001 von der bisherigen Eigentümerin, der Immobilien-Holding der Berliner Bankgesellschaft IBG in die neugegründete „Immobilien und Baumanagement AG (IBAG) ausgelagert. Der Versuch einer Privatisierung der IBAG am Kapitalmarkt scheiterte, auch aufgrund des allgemeinen Einbruchs der Aktienmärkte. Um eine gemeinsame Corporate Identity aller der IBAG zugehörigen Unternehmenstöchter zu schaffen, wurde im Jahr 2000 das Logo der DSK dem des Konzerns angenähert.

Im Jahr 2003 erfolgte der Umzug der Unternehmenszentrale aus Frankfurt nach Wiesbaden. Die 2003 bezogenen Geschäftsräume blieben bis 2021 das „Zuhause“ der DSK. Aufgrund einer massiven wirtschaftlichen Schieflage des Mutterkonzerns der Berliner Bankgesellschaft und des Eintretens des Bundes zur Abwendung eines Konkurses der Gesellschaft, wurde durch die EU die Auflage gegeben, den Geschäftsbereich Immobilien und die zugehörigen Töchter zu verkaufen. Die DSK suchte also erneut einen neuen Inhaber, der sich schließlich 2005 in der HSH Real Estate AG fand. Mit dem erneuten Wechsel in der Inhaberstruktur, wurde auch das Logo erneut angepasst.

Im gleichen Jahr startete die DSK die Einführung der ISO-Zertifizierung (9001) für das Qualitätsmanagement und steigerte so die Standardisierung und sicherte eine gleichbleibende Qualität in allen Prozessen. Außerdem wurde ein Risiko- und Chancen-Management-System bei der DSK eingeführt.

Die Änderungen der Eigentumsverhältnisse der DSK hatte jedoch keinen nachhaltigen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit. Dir fortschreitenden 00er Jahre rückten neue Themen in den Vordergrund. Dazu gehörten unter anderem der wieder zunehmende Verlust von Funktionen der Innenstädte, die nachhaltige Stadtentwicklung und Wahrung historischer Stadtkerne und der Klimawandel. Maßgeblichen Einfluss hierauf hatte die europäischen Initiative „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ und die Leipzig Charta, der 27 Länder zustimmten. Die Charta forderte eine integrierte Stadtentwicklungspolitik. die zentrale städtische Politikfelder räumlich, sachlich und zeitlich aufeinander abstimmt. Sie setzte damit einen wesentlichen Impuls für die 2007 gestartete Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik und der Einführung verschiedener Förderprogamme von Bund und Ländern, die bis zur Reform der Städtebauförderung 2020 Bestand hatten.

Hervorzuheben sind hier das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, welches Gemeinden bei der Bewältigung struktureller Schwierigkeiten unterstützt. Das Zentrenprogramm hilft mit seinem integrierten Ansatz die Angebots- und Funktionsvielfalt der Innenstädte und Ortszentren zu verbessern.

Mit dem Investitionspakt Energieeinsparverordnung (EnEV) zur energetischen Sanierung sozialer In-fra-struktur der Kommunen werden Städte und Gemeinden mit besonders schwieriger Haushaltslage unterstützt.

Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz, welches bereits 1991 in den neuen Ländern aufgelegt wurde, wurde 2009 auf die alten Länder ausgedehnt. Es wurden in rund 300 Städten über 300 Maßnahmen gefördert.

2007 verschmolz die DSK mit der BauGrund Stadtentwicklung GmbH und konnte das vollständige Leistungsspektrum in der Stadt- und Grundstücksentwicklung anbieten. Durch den Zusammenschluss wurde die DSK zudem Marktführer im Bereich Stadtentwicklung in Deutschland.

1985 begann die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Hanau Steinheim.
 
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Im zweiten Jahrzehnt der 2000er rücken die weniger großen Kommunen in den Fokus der Stadtentwicklung. Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“, das 2010 startet, sollen vor allem im dünn besiedelten ländlichen Raum Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig gemacht und für die Bevölkerung der Region gesichert werden. 

Für die DSK steht dieses Jahrzehnt im Zeichen der neuen Produktentwicklung. 2011 startet das Produkt KlimaQuartier – heute unter Zukunft Quartier vertrieben. Im Rahmen eines KlimaQuartiers werden in einem festgelegten Gebiet unter Nutzung geeigneter Förderkulissen (z. B. KfW 432) und durch ein konzertiertes Vorgehen von Stadt, Wohnungsunternehmen und Einzeleigentümern sowie der Versorgungswirtschaft auf Quartiers- oder Stadtteilebene eine Reduzierung der CO2-Emissionen, eine Zunahme der Energieeffizienz und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit angestrebt.

2012 führt die DSK mit dem digitalen Bürgerbeteiligungstool VIU ein onlinebasierte Form der Dokumentation der Projekte und zur Beteiligung der Bürger:innen ein – besonders in den Jahren der Coronapandemie ab 2020 sollten viele Kommunen diese Möglichkeit dankbar annehmen. In diesem Jahr feiert nicht nur die DSK ihr 65-jähriges Jubiläum, sondern auch unser Tool VIU den 10. Geburtstag. Lesen Sie mehr dazu auf Seite 22.

Mit der Entwicklung des 2014 eingeführten Produkts Auftrag Zukunft reagiert die DSK auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der damit verbundenen Bevölkerungsverschiebung und zu erwartendem Schrumpfungsbewegungen speziell im ländlichen Raum. Der integrierte und modular konzipierte Lösungsansatz DEMUDAS geht unmittelbar auf die einzigartige Ausgangssituation der Kommune ein und legt mit individuellen Prognosen und Lösungsansätzen einen entscheidenden Grundstein für die weitere Entwicklung der jeweiligen Kommunen.

Insgesamt steht das Jahrzehnt unter der stärkeren Verdeutlichung des Einfluss der Städtebauförderung für die Bürger:innen. Mit dem ersten „Tag der Städtebauförderung“ 2015 soll die Bürgerbeteiligung in Städtebauförderung und Stadtentwicklung gestärkt werden und Projekten in kleineren Gemeinden, Mittel- und Großstädten ein Forum geboten werden. Seit 2015 findet dieser jährlich und bundesweit statt – in fast 600 Städten und Gemeinden. Unterschiedlichste Veranstaltungen spiegeln die Vielfalt der Städtebauförderung wider – die DSK ist mit ihren Projekten in jedem Jahr prominent vertreten. 

Auch die Förderprogramme der Stadtentwicklung passen sich den neuen Rahmenbedingungen an: Das Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ unterstützt ab 2017 Kommunen darin, Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und ergänzt das Programm „Soziale Stadt“. Im gleichen Jahr werden die Programme „Stadtumbau Ost“ und Stadtumbau West“ zusammengeführt und eine gemeinsame Bundestransferstelle Stadtumbau eingerichtet.

Das Programm „Zukunft Stadtgrün“ startet 2017 zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur. Bis 2019 wurden jährlich jeweils 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm hat zum Ziel mehr Lebensqualität, Freizeitraum und Gesundheit in den Städten zu bieten. In Zeiten der Klimakrise ein wichtiges Ziel und Beitrag zu einer gesteigerten Lebensqualität im städtischen Raum.

Während die DSK bereits seit 2012 auf die Digitalisierung setzt, startet der Bund 2019 das Förderprogramm „Smart Cities made in Germany“ um Kommunen im Prozess der digitalen Transformation zu unterstützen und mithilfe von einzelnen Leuchtturmprojekten der Digitalisierung Erfahrungen und Know how zu gewinnen und weiterzugeben. 

Auch die 10er Jahre der 2000er waren für die DSK vom Wandel und Anpassung an die neuen Begebenheiten geprägt. 2017 feierte die DSK ihr 60. Jubiläum im Rahmen eines Festakts in Berlin mit Grußworten und einer Podiumsdiskussion zu den Megatrends der Stadtentwicklung von morgen. 

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Im Jahr 2020 wurden die Programme der Stadtentwicklung reformiert. In nur drei konzentrierten Programmen – anstatt wie in vorher sechs – stehen den Städten und Kommunen wie in den Vorjahren insgesamt 790 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei wird ein besonderer Fokus auf eine der großen Herausforderungen der Zukunft für die Stadtentwicklung gelegt – den Umgang mit dem Klimawandel. 

Maßnahmen für Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel sind nun Voraussetzung für jede Förderung. Starkregenereignisse wie die Flut im Ahrtal im Sommer 2021 oder der Dürresommer 2022, die Coronapandemie oder die aktuelle Energiekrise führen uns deutlich vor Augen, wie unabdingbar es ist, dass Städte und Kommunen umdenken und auf nachhaltige Ansätze in der Stadt-entwicklung setzen. Ab 2045 strebt Deutschland insgesamt die Klimaneutralität an.

Im Juli 2020 löst sich die DSK aus der DSK-BIG-Gruppe, zu der sie seit 2012 gehörte, und fokussiert sich auf ihr Kerngeschäft Stadtentwicklung. Eckhard Horwedel und Rolf Schütte werden neue geschäftsführende Gesellschafter der DSK.

Die DSK ist auch weiterhin gut auf die Herausforderungen einer modernen, nachhaltigen und zukunftsweisenden Stadtentwicklung vorbereitet. Unser höchstes Gut sind dabei unsere rund 230 Mitarbeitenden aus vielfältigsten Disziplinen. Als einziger bundesweit tätiger Stadtentwickler sind wir mit 17 Standorten in ganz Deutschland regional immer nah an unseren Kommunen und verfügen gleichzeitig mit überregional aufgestellten Expertenteams über Spezialwissen, auf das die ganze DSK zugreifen kann. 

Als Treuhänder, Entwicklungsträger und Dienstleister unterstützen wir mit unseren maßgeschneiderte Komplettdienstleistungen öffentliche sowie private Auftraggeber bei allen Herausforderungen in Stadt und Land. Unser Dienstleistungs- und Produktspektrum bildet alle Aufgabenbereichen der Stadtentwicklung ab. So sind wir in der Städtebauförderung, im Bereich Klima und Energie, der Flächenentwicklung, der Konversion sowie im Bereich Kommunikation und Beteiligung aktiv und treten als Treuhänder und Entwickler von städtebaulichen Maßnahmen auf. Bis heute haben wir so weit über 1.200 Projekte in 16 Bundesländern mit einem verwalteten Treuhandvermögen von über 4,5 Mrd. Euro betreut.

Mit unseren neuen Unternehmenstöchtern, der DSK Energie GmbH und der DSK Digital GmbH, bieten wir wichtige Puzzlestücke für eine integrative Entwicklung zukunftsfähiger Lebensräume.

Die DSK Energie übernimmt insbesondere für kleinere Kommunen als Partner die klassischen Aufgaben eines Stadtwerks im Hinblick auf nachhaltige Energieversorgung, Wärmenetzplanung und Mobilität und unterstützt unsere Auftraggeber so in ihrer umsetzenden Funktion der politischen Vorgaben. Die im Januar 2022 gemeinsam mit den Inselwerken Föhr-Amrum GmbH gegründete Inselenergie Föhr-Amrum GmbH stellt das erste große Projekt der DSK Energie dar. Ziele sind unter anderem der Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen auf Föhr und Amrum, der Bau von Photovoltaikanlagen und die Verbesserung der Mobilitätsangebote.

Die DSK Digital GmbH bietet mit Hilfe einer intelligenten Software einen schnellen und präzisen Überblick über Fördermöglichkeiten für Projekte und Vorhaben. Dabei stellt das System eine Reihe von Fragen an die Nutzenden und ermittelt aus den Antworten präzise, welche Förderprogramme für die jeweiligen Investitionen und Vorhaben zutreffen können. Alle potenziellen Fördermöglichkeiten aus EU, Bund und Ländern werden abgefragt und in einer Ergebnisliste dargestellt, dabei werden bis zu 4.500 Förderprogramme berücksichtigt. Änderungen z. B. bei Fördersummen oder Fristen werden kontinuierlich eingepflegt. Eine perfekte Ergänzung für unsere Arbeit als Fördermittelexpert:innen, aber natürlich auch ein Produkt, welches nicht nur für Auftraggebende, sondern auch für Unternehmen und private Investor:innen einen Mehrwert im „Fördermitteldschungel“ bietet.

Die kommenden Jahre werden für die Stadtentwicklung und die zugehörigen Aufgabenstellungen und Prozesse viel Neues bringen. Die DSK hat in den letzten 65 Jahren bewiesen, dass sie wandelbar ist, mit der Zeit geht und sich den Herausforderungen der jeweiligen Zeit proaktiv und mit klugen und modernen Ansätzen stellt – und damit auch für die nächsten 65 Jahre vorbereitet ist.

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