Kurzfassung
Juni 2023
Bürgermeister Lars Keitel
Hugenottenstraße 55
61381 Friedrichsdorf
Marco Steuck
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt
Telefon: 06172 731-1293
E-Mail: marco.steuck@friedrichsdorf.de
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Büro Rhein-Main (Wiesbaden)
Melanie Schmitt
Gebietsleiterin
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
Büro Bremen
Klaus von Ohlen
Leiter Dienstleistungszentrum Wettbewerbe
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen
Kristina Ehrhorn
Telefon: 0421 897699 16
E-Mail: kristina.ehrhorn@dsk-gmbh.de
Das sogenannte Goers-Gelände liegt in der Innenstadt Friedrichsdorfs zwischen dem Einzelhandelsstandort Hugenottenstraße und Landgrafenplatz sowie dem Einkaufszentrum Taunus-Carré. Der ca. 1,3 ha große Blockbereich ist an drei Seiten bebaut. Ein Großteil der Innenfläche ist versiegelt und wird als Pkw-Stellplatzfläche genutzt. Die Entwicklung dieser innerstädtischen Potentialfläche wird seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert.
Im Rahmen dieses städtebaulichen Realisierungswettbewerbs soll ein Entwurf erarbeitet werden, der die Innenstadt in Friedrichsdorf durch eine zukunftsweisende Entwicklung des Goers-Gelände stärkt. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines zukunftsweisenden Konzeptes, das das bisher untergenutzte und wenig attraktive Goers-Gelände in das städtebauliche Gefüge integriert und eine Verbindung zwischen den beiden wesentlichen innerstädtischen Schwerpunkten – Taunus Carré und Hugenottenstraße – entwickelt. In diesem Kontext ist städtebaulich zu klären, in welcher Form eine neue Raumkante des zzt. gestörten Blockbereiches entlang der Wilhelmstraße gestaltet werden kann und wie diese Raumkante mit dem gegenüberliegenden Taunus Carré und dem Philipp-Reis-Platz in Beziehung treten kann. Freiraumplanerisch ist zu klären, wie und mit welchem gestalterischen Schwerpunkt (Straßenfunktion oder Platzbeziehung) der Übergang zwischen Taunus Carré und Goers-Gelände im Bereich der Wilhelmstraße sowie auch die Zonierung innerhalb des Blockbereiches gestalterisch entwickelt werden sollte.
Die Schaffung von Verbindungen ist somit zentrale Zielstellung des Wettbewerbs. Insbesondere ein stärkerer „Aufforderungscharakter“ für Bürger:innen und Besucher:innen zum Queren des Geländes soll entstehen, sodass die Beziehung zwischen den beiden Einzelhandelsstandorten gestärkt wird. Ein vor dem Hintergrund des Strukturwandels der Innenstädte zukunftsweisendes Nutzungskonzept soll die Zielstellungen unterstützen und die Innenstadt insgesamt beleben.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und der damit verbundenen unterschiedlichen Realisierungsperspektiven ist die Entwicklung des Geländes in Form eines robusten und erweiterbaren Konzeptes in drei Teilbereichen zu denken. Der Realisierungsbereich sowie der Betrachtungsbereich I können grundsätzlich überplant werden. Der Bestand im Betrachtungsbereich II hingegen soll grundsätzlich erhalten werden; hier sollen punktuelle Entwicklungsoptionen aufgezeigt werden. Grundsätzlich muss die Umsetzung des Konzeptes auch ohne die Betrachtungsbereiche I und II möglich sein.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner:innen und/oder Architekt:innen.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen:
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.
Für die Teilnahme sind Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen mit abzugeben. Diese können ab dem Tag der Wettbewerbsbekanntmachung auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/friedrichsdorf/
Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 12 einschließlich 4 vorausgewählte Teilnehmende begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 8 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb und wählt 5 weitere Bewerber:innen als potenzielle Nachrückende aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/friedrichsdorf/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerber:innen nachzuweisen:
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 31.07.2023 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Folgende teilnehmende Büros wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
Die genannten 4 teilnehmenden Büros erfüllen die o. g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter:innen (stimmberechtigt):
Sachpreisrichterinnen (stimmberechtigt):
Stellvertretender Fachpreisrichter:
Stellvertretende Sachpreisrichter:innen:
Sachverständige:H
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 21.900,00 € netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des Merkblattes Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg „Städtebaulicher Entwurf“ (Stand 12/2020) ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs als besondere Leistung zur Flächenplanung (Städtebaulicher Entwurf, Leistungsphasen a., b. und c. nach HOAI 2021, Anlage 9 Ziffer 2) auf Grundlage des Merkblatts Nr. 51 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Aufgrund der Höhe des Honorars unterliegt die Vergabe nicht der VgV, sondern der UVgO. Die Auftraggeberin, behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben. Die Auftraggeberin verhandelt zunächst nur mit dem bzw. der ersten Preisträger:in über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des bzw. der 1. Preisträger:in wichtige Gründe entgegenstehen, werden alle Preisträger:innen (inkl. dem bzw. der ersten Preisträger:in) zu Verhandlungen aufgefordert (siehe 10.).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (§8 Abs. 2 RPW 2013).
Der städtebauliche Entwurf dient zur Vorbereitung und als Grundlage der Bebauungsplanung nach § 19 HOAI. Die Ausloberin beabsichtigt eine Weiterbeauftragung der Bebauungsplanung mit den Leistungsphasen 1 – 3 gem. § 19 HOAI 2021. Hierzu wird ein separates Verfahren nach § 50 UVgO durchgeführt.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der UVgO stattfindet. Wenn alle Preisträger:innen zu Verhandlungen aufgerufen werden, da die Verhandlungen mit dem / der 1. Preisträger:in nicht erfolgreich abgeschlossen werden (siehe 9.), sind die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung wie folgt:
Im Verhandlungsverfahren mit allen Preisträger:innen wird das Wettbewerbsergebnis als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Dabei erhält der/die 1. Preisträger:in 5 Punkte, der/die 2. Preisträger:in 3 Punkte und der/die 3. Preisträger:in 2 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Platz mit 0,5 Punkten bewertet.
Die Ausloberin behält sich die Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf das im Verhandlungsverfahren eingereichte Erstangebot vor.
Tag der Absendung der Veröffentlichung Wettbewerb | 30.06.2023 |
Einsendeschluss Bewerbungen | 31.07.2023 |
Ausgabe der Unterlagen | 23.08.2023 |
Kolloquium | 06.09.2023 |
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten | 03.11.2023 |
Abgabe der Modelle | 17.11.2023 |
Preisgerichtssitzung | 14.12.2023 |
Ausstellung (voraussichtlich) | anschließend |