16. Dezember 2025
Das Förderprogramm KfW 432 zur Energetischen Stadtsanierung ist ab sofort wieder beantragbar
Das 2024 gestoppte Förderprogramm KfW 432 zur Energetischen Stadtsanierung ist ab sofort wieder beantragbar.
Damit können kurzfristig 75 bzw. 90 % für die Erstellung von Konzepten u. a. zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gefördert werden. Durch die Reaktivierung des KfW-Programms hat sich die Fördersituation für Kommunen und ihre Partner deutlich verbessert – inhaltlich wie finanziell.
Wer ist Antragsberechtigt?
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Zweckverbände.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Förderfähig ist die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts (A) sowie das Sanierungsmanagement (B).
Maßnahme A: Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts (max. 1 Jahr)
Ein integriertes Quartierskonzept zeigt, wie Sie:
- kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen
- erneuerbare Energien einsetzen
- Quartiere an den Klimawandel anpassen
- grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen
- digitale Technologien in diesen Bereichen einsetzen
Maßnahme B: Sanierungsmanagement (max. 5 Jahre)
Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:
- Konzeptumsetzung planen
- Akteure aktivieren und vernetzen
- Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
- als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren
Lesen Sie hier alles zu Voraussetzungen, Abläufen und wie wir Sie bei den Massnahmen unterstützen können: