2. Juni 2026
Antragsstopp bei KfW 432
Ab sofort können im KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432“ keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Hintergrund für den Antragsstopp ist die sehr hohe Nachfrage: Die vom Bund für neue Förderzusagen bereitgestellten Mittel sind vollständig mit Anträgen belegt. Die KfW nimmt daher derzeit keine weiteren Anträge in diesem Programm entgegen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin geprüft. Eine Förderzusage kann noch erteilt werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und noch entsprechende Bundesmittel verfügbar sind. Anträge, die bis zum 28. Mai 2026 bei der KfW eingegangen sind, werden weiterhin bearbeitet.
Bereits bewilligte Zuschüsse bleiben gültig; die dafür vorgesehenen Bundesmittel sind reserviert. Kommunen und Zuschussempfängerinnen und -empfänger können die Informationen zum bestehenden Förderprogramm weiterhin auf der Produktseite der KfW abrufen. Sollte eine Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt wieder möglich sein, informiert die KfW auf ihrer Website.
Das Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützte Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Quartieren. Gefördert wurden unter anderem integrierte energetische Quartierskonzepte sowie ein Sanierungsmanagement zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen. Ziel war es, Energieeinsparungen, CO₂-Minderungen, Klimaschutz und Klimaanpassung auf Quartiersebene voranzubringen.