30. September 2026
Klimaanpassung im politischen Leerlauf
Die politische Debatte um Klimaanpassung leidet nicht an Ideen, sondern an politischer Eitelkeit. Während Parteien Zuständigkeiten verteidigen und neue Sonderprogramme erfinden, liegt eine praktikable Lösung längst auf dem Tisch. Nur zugreifen müsste jemand – bevor der nächste Hitzesommer Fakten schafft.
Vor etwa drei Wochen hatte wieder jemand ein Papier „in der Straßenbahn“ liegen gelassen. Dieses geflügelte Wort unter Interessensvertretern in Berlin beschreibt den Vorgang, wonach man auf einem inoffiziellen Weg an eine offizielle Unterlage gekommen ist, deren Quelle man zu verschleiern versucht. Das passiert in Zeiten von Social Media, Whistleblowing und überhaupt gesteigerten politischen Narzissmus immer öfter. Aber dieses Mal war etwas anders: Die Sprache des Papiers ließ vermuten, dass es in der Straßenbahn so ausgelegt worden war, dass es auch unbedingt gefunden werden sollte.
Es handelt sich um eine 13seitige, im Querformat gehaltene Präsentation der Bundeswirtschaftsministerin Reiche, deren Inhalt schnell zusammengefasst ist: Deutschlands Probleme sind „hausgemacht“, Vorgängerregierungen hätten „nicht geliefert“ und jetzt werde der „10-Pkt.-Energieplan der Ministerin“ unser Land wieder gesunden lassen. Das vermeintlich vertrauliche Papier ist ein wenig gelungener Marketing-Gag.
Spannender als was in der Unterlage steht, sind eigentlich die Schlagworte, die nicht darin zu finden sind. Während Deutschland über Hitzesommer und Klimafolgenanpassung spricht, spielt Klimawandel und Schutz vor Extremwetterereignissen im Papier der Ministerin keine Rolle. Das ist erstaunlich, überziehen sich die Parteien doch ausgangs des Sommers weiter gegenseitig mit Forderungen, was jetzt geschehen müsse.
Mittlerweile gibt es grob drei Positionen im politischen Raum: Die erste Gruppe wünscht sich, die Klimafolgenanpassung ins Grundgesetz aufzunehmen. Dass Pflegeheime mit Klimaanlagen ausgestattet werden, Kommunen auf Starkregenereignisse vorbereitet sind und Städte antizipativ nicht nur Solarisierungspotenziale sondern auch Hitzeinseln städtebaulich mitdenken, müsse zum Staatsziel erhoben werden. Der plakativ wirkende Wunsch scheitert schlicht daran, dass eine grundgesetzändernde Mehrheit nicht ohne Weiteres zu finden sein wird.
Pragmatischer ist die zweite Gruppe, angeführt von fünf CDU-Ministerpräsidenten, die jüngst ein Sonderprogramm der Städtebauförderung forderten. „Cooles Land“ soll mit 500 Mio. Euro für den Hitzeschutz ausgestattet werden und den Kommunen keine Eigenanteile abverlangen. Statt sich mit theoretischen Verfassungszusätzen zu beschäftigen, solle das Geld möglichst rasch ausgegeben werden, um für den nächsten Hitzesommer vorbereitet zu sein. Allerdings verkennt die Idee, dass die Programme der Städtebauförderung schon heute Klimaanpassungen mitdenken, es aber häufig an Umsetzungskapazitäten oder Genehmigungsfragen und nicht am Geld scheitert.
Bleibt die dritte – wenngleich auch die kleinlauteste – Gruppe, die zaghaft immer wieder darauf hinweist, dass es doch bereits das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt. Es müsse nichts Neues erfunden werden, zumal es gerade mal seit 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Man könnte dieses Planungsgesetz anpassen und zu einem echten Finanzierungsgesetz machen, mit der Städtebauförderung verzahnen und dem Schutz vor Extremwetterlagen einen Vorrang einräumen. Das wäre nicht nur am leichtesten, sondern auch schnell gemacht und politisch verträglich.
Warum also greift die Bundesenergieministerin Reiche diesen Vorschlag nicht in ihrer Präsentation auf? Der Grund ist so einfach wie politisch. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) befindet sich im Zuständigkeitsbereich des SPD-geführten Bundesumweltministeriums von Carsten Schneider. Damit betrifft das Gesetz zum einen nicht ihr Ressort, zum anderen müsste man dem Koalitionspartner den Punktsieg schenken, in dem man ihm das Thema überlässt, mit dem ja eigentlich die CDU punkten will.
Doch so punktet eben keiner – weder die SPD, noch die CDU, noch die Kommunen. Am Ende verharrt die politische Debatte im Stillstand. Dabei sollte im Sinne einer vorausschauenden Planung jetzt eine Entscheidung getroffen werden, um am Ende wirklich vorbereitet zu sein auf die nächsten Extremwetterereignisse – und vor allem die Kommunen in die Lage zu versetzen, entsprechende Vorsorge zu betreiben.