31. März 2026

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Dr. Paul Kowitz

Doppelförderung oder doppelter Ärger? Ein Bund-Länder-Streit mit Happy End

Kommunen, die an der Städtebauförderung teilnehmen wollen, müssen einen Eigenanteil zur Kofinanzierung aufbringen. So weit, so bekannt. Ebenso wenig neu ist, dass viele Städte und Gemeinden angesichts wachsender Pflichtaufgaben und steigender Sozialausgaben mit ausgesprochen klammen Haushalten kämpfen. Für so manchen Kämmerer klang es daher wie eine kleine finanzpolitische Erlösung: den kommunalen Eigenanteil einfach aus anderen Bundeshilfen bestreiten.

Genau darüber wurde in den vergangenen Monaten politisch heftig gestritten. Die Frage lautete: Dürfen Kommunen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) nutzen, um damit ihren Eigenanteil an der Städtebauförderung zu finanzieren?

Im Kern ging es also um nichts weniger als die Frage, ob der Bund den Kommunen gewissermaßen zweimal helfen darf. Die Länder fanden: selbstverständlich. Der Bund sah das deutlich skeptischer. Was zunächst nach einer etwas trockenen Debatte aus der Welt der Finanzverwaltung klingt, entscheidet am Ende darüber, wie groß der investive Spielraum der Kommunen tatsächlich ist.

Doch der Reihe nach: Kurz nach ihrem Amtsantritt schnürte die neue Bundesregierung ein Paket, das mit 500 Milliarden Euro das größte Schuldenprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik darstellt. Über eine Laufzeit von zwölf Jahren sollen davon insgesamt 100 Milliarden Euro an Länder und Kommunen fließen. So sieht es das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) vor.

Allerdings enthält das Gesetz noch eine weitere interessante Passage: In § 2 Absatz 2 wird den Ländern ausdrücklich überlassen, ob und in welchem Umfang sie ihre Kommunen an diesen Mitteln beteiligen. Entsprechend unterschiedlich fällt die Großzügigkeit aus. Während in Berlin gerade einmal 4,4 Prozent der Mittel bei den Kommunen ankommen, sind es in Baden-Württemberg immerhin 66,6 Prozent.

Nun haben Länderfinanzminister bekanntlich nicht nur klebrige Finger – an denen Geld mitunter erstaunlich gut haften bleibt –, sondern gelegentlich auch kreative Ideen. Wenn die Kommunen schon nicht den gesamten Geldsegen aus dem Sondervermögen erhalten, so die Argumentation, dann könnten sie doch wenigstens davon profitieren, indem sie damit ihre Eigenanteile für die Städtebauförderung bezahlen. Schließlich soll diese laut Koalitionsvertrag bis 2029 ohnehin auf stattliche 1,59 Milliarden Euro anwachsen.

Damit dieses Modell funktioniert, musste allerdings eine Hürde aus dem Weg geräumt werden: das sogenannte Doppelförderungsverbot. Die Länder machten ihre Zustimmung zum LuKIFG daher davon abhängig, dass dieses Verbot aus dem Gesetz gestrichen wird. Der Bund stimmte – wenn auch eher zähneknirschend – zu.

Doch die Geschichte war damit noch nicht zu Ende. Als die Länder kurze Zeit später eigene Gesetze auf den Weg brachten, um die Förderbedingungen und Auszahlungsmodalitäten für die neuen Mittel festzulegen, meldete sich plötzlich das Bundesfinanzministerium zu Wort. Es ließ wissen, dass Landesgesetze keine Doppelförderung mit anderen Bundeshilfen – etwa der Städtebauförderung – zulassen dürften.

Die Reaktion in den Ländern schwankte zwischen Verwunderung und Stirnrunzeln. In Sachsen und Sachsen-Anhalt etwa hatten sich zahlreiche Kommunen bereits darauf eingestellt, endlich an der Städtebauförderung teilnehmen zu können, weil sie ihren bislang nicht finanzierbaren Eigenanteil künftig aus LuKIFG-Mitteln bestreiten wollten. Entsprechend groß war die Verunsicherung.

Schließlich schalteten sich die kommunalen Spitzenverbände ein und erinnerten daran, dass das Doppelförderungsverbot im Bundesgesetz bewusst gestrichen worden war. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz sah sich bemüßigt, dem Bund bei dieser kleinen gesetzgeberischen Erinnerungslücke per Beschluss auf die Sprünge zu helfen.

Und tatsächlich: Die Geschichte hat – zumindest vorerst – ein Happy End. Der Bund hat seinen Widerstand aufgegeben, Doppelförderungen sollen künftig möglich sein. Für viele Kommunen ist das eine gute Nachricht. Sie können ihren Anteil an den LuKIFG-Mitteln nun dafür nutzen, die Eigenanteile für die Städtebauförderung aufzubringen.

Vorausgesetzt natürlich, das jeweilige Bundesland hat nicht im vorauseilenden Gehorsam doch noch ein Doppelförderungsverbot ins Landesgesetz geschrieben – man weiß ja nie.

Bundesweit tätig, mit den Vorgaben der Länder vertraut

Die Bewerbung um Mittel aus der Städtebauförderung folgt keinem bundesweit einheitlichen Ablauf. Fristen, Antragswege, Pflichtunterlagen und formale Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland teils deutlich. Als bundesweit tätiger Partner kennt die DSK diese Unterschiede und unterstützt Kommunen dabei, länderspezifische Vorgaben sicher einzuordnen, Verfahren strukturiert vorzubereiten und Förderanträge passgenau auf den jeweiligen Landesrahmen auszurichten.

Standorte

Das DSK-Büro Hannover

Mit 19 Mitarbeitenden am Standort Hannover betreuen wir seit über 30 Jahren 80 Sanierungsmaßnahmen in Niedersachsen. 

Unser Team vereint Spezialisten aus Stadtplanung, Geografie, Architektur, Umwelt und Mobilität, Quartiersmanagement und Immobilien – für maßgeschneiderte Lösungen, die funktionieren.

Historischer Stadtplatz mit großem Baum in der Mitte, umgeben von gepflegter Rasenfläche und niedriger Einfassung. Im Hintergrund stehen mehrgeschossige, reich verzierte Altbauten mit roten Ziegeldächern und weißen Fassadendetails, während Autos am Rand parken.

Leistungen

Unser Büro leitet Projekte der Stadt- und Quartierentwicklung und setzt städtebauliche Dienstleistungen am Standort Hannover engagiert um. Wir beraten Kommunen, Eigentümer und weitere Akteure der Stadtentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung umfassend und praxisnah. Dabei steuern wir Fördermittel und Finanzen gezielt, um die Umsetzung Ihrer Vorhaben effizient zu unterstützen. Gleichzeitig führen wir Bürgerbeteiligungsprozesse durch, um die Bevölkerung aktiv in die Entwicklung und Gestaltung ihres Lebensraums einzubinden. So schaffen wir gemeinsam zukunftsfähige, lebendige Quartiere und Städte.

Projekte

Die Vorteile eines Sanierungsträgers zeigen sich insbesondere in seiner Rolle als moderierende, vernetzende und fachlich flexible Instanz innerhalb komplexer Stadtentwicklungsprozesse. Durch seine Moderation und Neutralität kann der Sanierungsträger zwischen verschiedenen Interessen vermitteln und lösungsorientierte Abstimmungen begleiten. Seine Vernetzung und der Wissenstransfer ermöglichen den kontinuierlichen Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ansätze zwischen unterschiedlichen Projekten und Kommunen. Darüber hinaus profitiert die Arbeit von der Einbindung in überregionale Netzwerke, die den Zugang zu fachlichem Know-how und aktuellen Entwicklungen der Städtebauförderung sichern. Dank flexibler fachlicher Ressourcen kann der Sanierungsträger auf die individuellen Anforderungen jeder Kommune passgenau reagieren.

Diese Vorteile spiegeln sich in einer Vielzahl von Projekten der DSK in Hannover wider – unter anderem in den Programmen:

  • Peine-Südstadt
  • Garbsen Berenbostel-Kronsberg/Auf der Horst
  • Eldagsen Innenstadt,
  • Emmerthal Zentrum,
  • Gronau Südliche Leineinseln
  • Lauenau Ortsmitte
  • Emmerthal/Aerzen,
  • Eschershausen-Stadtoldendorf,
  • Friedland,
  • Hankensbüttel
  • Lachendorf,
  • Samtgemeinde Mittelweser
  • Nörten-Hardenberg Süd
  • Rethem Zentrum
  • Hardegsen „Vor dem Tore“
  • Rinteln Historische Ortslage
  • Elze Innenstadt
  • Soltau „Sanierung der Soltauer Kernstadt“
  • Moringen Kernstadt

Kontakt

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Catharina Lippold

Gebietsleitung

DSK-Büro Hannover, Schillerstraße 29/30, 30159 Hannover
Telefon +49 511 53098-0
E-Mail catharina.lippold@dsk-gmbh.de

Standorte

Das DSK-Büro Berlin

Mit 35 Mitarbeitenden zählt der Standort Berlin zu den größten Büros der DSK. Vom Standort auf der Fischerinsel werden die Länder Berlin und Brandenburg betreut.

Unser Team vereint Spezialisten aus Stadtplanung, Geografie, Architektur, Landschaftsarchitektur, Baumanagement, Umwelt und Mobilität – für maßgeschneiderte Lösungen, die funktionieren.

DSK Büro Berlin: Heller Besprechungsraum mit großem rechteckigen Konferenztisch, umlaufend grauen Polsterstühlen, einer großen Stadtkarte an der Wand, einem Fernseher auf einem Sideboard und Regalen mit Büchern und Getränken im Hintergrund.

Leistungen & Projekte

Der Fokus im Büro Berlin liegt auf der Steuerung komplexer städtebaulicher Großprojekte und hier im Spektrum von der Vorbereitung (Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen), über die Betreuung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Projektsteuerungsmaßnahmen bis zur baulichen Umsetzung von Einzelprojekten (Bauherrenvertreter des Landes Berlin).

  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“
  • Projektsteuerung Schumacher Quartier (Nachnutzung Flughafen Tegel)
  • Projektsteuerung Molkenmarkt
  • Freianlagen Humboldt-Forum
  • Abriss ehem. BND Gebäude an der Neumannsgasse
  • Flusstreppe 
  • Vorbereitende Untersuchung Blankenburger Süden
  • Projektsteuerung der Qualifizierung der Masterplanung Schönefeld Nord
  • Struktur- & Handlungskonzept für den Berliner Nordostraum

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Andreas Kniewel

Gebietsleiter / Mitglied der Geschäftsleitung

DSK-Büro Berlin/Brandenburg, Gertraudenstraße 20, 10178 Berlin
Telefon +49 30 3116974-0, E-Mail andreas.kniewel@dsk-gmbh.de

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