31. August 2026

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Dr. Paul Kowitz

Viel Geld, aber kein einheitlicher Investitionsschub in den Kommunen?

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) ist mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro auf zwölf Jahre angelegt. Für die kommunale Praxis ist davon vor allem eine Säule entscheidend: 100 Milliarden Euro erhalten die Länder für Investitionen in ihre eigene und in die kommunale Infrastruktur. Das entsprechende Errichtungsgesetz wird in Kürze 1 Jahr alt. Zeit also Bilanz zu ziehen, was der Geldsegen den Kommunen wirklich bringt. 

Eigentlich müsste Deutschland im Geld schwimmen. Wenn man mit der größten Einzelschuldenaufnahme in der bald 80jährigen Geschichte der Bundesrepublik eine halbe Billion Euro über das Land verteilt, dann kann es gar nicht anders sein, als dass sich blühende Landschaften entwickeln. Ein Ruck müsste durch Deutschland gehen; ein nie dagewesener Optimismus vor allem in den reichlich beschenkten Kommunen entstehen. Oder? 

So einfach ist es leider nicht. Zwar soll der bundesgesetzlichen Vorgabe zufolge ein Drittel des Geldes bis Ende 2029 bereits in Projekten gebunden sein. Doch das täuscht nicht darüber hinweg, dass der Geldsegen am Ende eben doch über zwölf Jahre gestreckt sein wird und ein singulärer „Ruck“ durch das Land nicht zu erwarten ist.  

Und dann hat es die Verteilung der Gelder in sich. Die oft verkürzte Formel „100 Milliarden für Länder und Kommunen“ verdeckt den entscheidenden Punkt: Der Bund verteilt das Geld zunächst auf die Länder. Erst dort entscheidet sich, wie viel tatsächlich kommunal wird – und unter welchen Bedingungen. Oder etwas ironischer ausgedrückt: Im Land der Dichter und Denker haben wir am allermeisten darüber nachgedacht, wie es uns gelingt, in wirklich jedem Bundesland ein eigenes Verfahren zur Mittelverteilung zu ersinnen. Keinen Verteilmechanismus gibt es in Deutschland ein zweites Mal. Das Bundesfinanzministerium ist da sprachlich sachlicher und nennt die Verteilung „sehr heterogen“. Insofern muss eine Bilanz zum Sondervermögen für die Kommunen überaus differenziert ausfallen. 

Das Bundesgesetz schreibt keine einheitliche Kommunalquote vor. Die Länder bestimmen sowohl den kommunalen Anteil als auch die Verteilungsverfahren und die Kriterien für Finanzschwäche. Die Unterschiede liegen nicht nur in den Prozentzahlen, sondern in deren Bedeutung. Baden-Württemberg stellt zwei Drittel seines Landesanteils für kommunale Infrastruktur bereit und arbeitet mit weitgehend frei einsetzbaren Einzelbudgets. Hessen reicht 63 Prozent direkt an Kommunen weiter, Schleswig-Holstein 62,5 Prozent. Brandenburg weist zwar 60 Prozent für Kommunen aus – allerdings erst, nachdem Mittel für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung abgezogen wurden. Bezogen auf den ursprünglichen Landesanteil bleiben damit rund 50 Prozent. Niedersachsen leitet 50 Prozent unmittelbar pauschal weiter, rechnet aber weitere kommunal wirksame Landesinvestitionen hinzu und kommt so auf mindestens 60 Prozent. Sachsen und Bayern setzen ebenfalls auf Mischmodelle aus Budgets und Förderprogrammen. 

Die zentrale Frage lautet deshalb nicht nur: Wie hoch ist die Kommunalquote? Sondern: Wie viel Geld können Kommunen tatsächlich selbst disponieren? Ein kommunales Budget ist etwas anderes als eine Landesinvestition, die lediglich kommunaler Infrastruktur zugutekommt. 

Hinzu kommen klare Restriktionen. Das Sondervermögen finanziert Sachinvestitionen, keine allgemeine Haushaltsentlastung. Das Mindestvolumen einer Investition beträgt meist 50.000 Euro. Maßnahmen müssen langfristig nutzbar sein, dürfen grundsätzlich nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein und unterliegen festen Bewilligungs-, Abschluss- und Kontrollfristen. Zweckwidrige Verwendung kann Rückforderungen auslösen. Erleichtert wurde allerdings die Kombination mit anderen Bundesprogrammen: Mit dem am 28. Juli 2026 verkündeten Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde klargestellt, dass Mittel aus dem Sondervermögen auch zur Erbringung von Eigenanteilen eingesetzt werden, die bei anderen Bundesprogrammen wie bei der Städtebauförderung verlangt werden. Das kann zahlreichen finanzklammen Kommunen helfen, trotz haushälterischer Restriktionen an der Städtebauförderung teilzunehmen – ein echter Durchbruch! Für finanzschwache Kommunen ist dies praktisch bedeutsam, weil zusätzliche Bundesprogramme nicht allein daran scheitern müssen, dass der erforderliche Eigenanteil aus dem regulären Haushalt nicht aufgebracht werden kann. Kommunen müssen bereit sein, gemeinsam mit Partnern, die sie unterstützen, kreativ zu werden, wenn sie mit den neu gewonnenen Geldern etwas bewegen wollen. 

Ob daraus nun ein echter Investitionsschub entsteht, ist noch offen – und hängt wesentlich auch davon ab, wie kreativ eine Kommune ist, Projekte zu designen und mit anderen Bundeshilfen zu verzahnen. Anfang 2026 waren 9,618 Mrd. Euro der Ländersäule gebunden, aber erst 14,4 Prozent davon für kommunale Infrastruktur. Das spricht weniger gegen das Programm als für lange kommunale Planungsvorläufe. Das KfW-Kommunalpanel zeigt zugleich den enormen Bedarf: Für 2026 planen Kommunen Sachinvestitionen von rund 50 Mrd. Euro, der wahrgenommene Investitionsrückstand liegt bei 231,2 Mrd. Euro. 22 Prozent erwarten bereits 2026 höhere Investitionen durch das Sondervermögen, für 2027 sind es 38 Prozent. 

Das Fazit ist damit zweischneidig: Das Sondervermögen eröffnet den Kommunen erhebliche finanzielle Spielräume. Es beseitigt aber weder Haushaltsprobleme noch Personalengpässe, Genehmigungs- oder Vergabehürden. Ob aus Milliarden tatsächlich Bewegung wird, entscheidet sich nicht an der Bundesquote, sondern auf dem Weg vom Landesanteil zum kommunalen Budget – und vom Budget zur Baustelle. 

Standorte

Das DSK-Standort Hannover

Mit 19 Mitarbeitenden am Standort Hannover betreuen wir seit über 30 Jahren 80 Sanierungsmaßnahmen in Niedersachsen. 

Unser Team vereint Spezialisten aus Stadtplanung, Geografie, Architektur, Umwelt und Mobilität, Quartiersmanagement und Immobilien – für maßgeschneiderte Lösungen, die funktionieren.

Historischer Stadtplatz mit großem Baum in der Mitte, umgeben von gepflegter Rasenfläche und niedriger Einfassung. Im Hintergrund stehen mehrgeschossige, reich verzierte Altbauten mit roten Ziegeldächern und weißen Fassadendetails, während Autos am Rand parken.

Leistungen

Unser Standort leitet Projekte der Stadt- und Quartierentwicklung und setzt städtebauliche Dienstleistungen am Standort Hannover engagiert um. Wir beraten Kommunen, Eigentümer und weitere Akteure der Stadtentwicklung im Rahmen der Städtebauförderung umfassend und praxisnah. Dabei steuern wir Fördermittel und Finanzen gezielt, um die Umsetzung Ihrer Vorhaben effizient zu unterstützen. Gleichzeitig führen wir Bürgerbeteiligungsprozesse durch, um die Bevölkerung aktiv in die Entwicklung und Gestaltung ihres Lebensraums einzubinden. So schaffen wir gemeinsam zukunftsfähige, lebendige Quartiere und Städte.

Projekte

Die Vorteile eines Sanierungsträgers zeigen sich insbesondere in seiner Rolle als moderierende, vernetzende und fachlich flexible Instanz innerhalb komplexer Stadtentwicklungsprozesse. Durch seine Moderation und Neutralität kann der Sanierungsträger zwischen verschiedenen Interessen vermitteln und lösungsorientierte Abstimmungen begleiten. Seine Vernetzung und der Wissenstransfer ermöglichen den kontinuierlichen Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ansätze zwischen unterschiedlichen Projekten und Kommunen. Darüber hinaus profitiert die Arbeit von der Einbindung in überregionale Netzwerke, die den Zugang zu fachlichem Know-how und aktuellen Entwicklungen der Städtebauförderung sichern. Dank flexibler fachlicher Ressourcen kann der Sanierungsträger auf die individuellen Anforderungen jeder Kommune passgenau reagieren.

Diese Vorteile spiegeln sich in einer Vielzahl von Projekten der DSK in Hannover wider – unter anderem in den Programmen:

  • Peine-Südstadt
  • Garbsen Berenbostel-Kronsberg/Auf der Horst
  • Eldagsen Innenstadt,
  • Emmerthal Zentrum,
  • Gronau Südliche Leineinseln
  • Lauenau Ortsmitte
  • Emmerthal/Aerzen,
  • Eschershausen-Stadtoldendorf,
  • Friedland,
  • Hankensbüttel
  • Lachendorf,
  • Samtgemeinde Mittelweser
  • Nörten-Hardenberg Süd
  • Rethem Zentrum
  • Hardegsen „Vor dem Tore“
  • Rinteln Historische Ortslage
  • Elze Innenstadt
  • Soltau „Sanierung der Soltauer Kernstadt“
  • Moringen Kernstadt

Kontakt

Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da

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Catharina Lippold

Gebietsleitung

DSK-Standort Hannover, Schillerstraße 29/30, 30159 Hannover
Telefon +49 511 53098-0
E-Mail catharina.lippold@dsk-gmbh.de

Standorte

Der DSK-Standort Berlin

Mit 35 Mitarbeitenden zählt der Standort Berlin zu den größten Büros der DSK. Vom Standort auf der Fischerinsel werden die Länder Berlin und Brandenburg betreut.

Unser Team vereint Spezialisten aus Stadtplanung, Geografie, Architektur, Landschaftsarchitektur, Baumanagement, Umwelt und Mobilität – für maßgeschneiderte Lösungen, die funktionieren.

DSK Büro Berlin: Heller Besprechungsraum mit großem rechteckigen Konferenztisch, umlaufend grauen Polsterstühlen, einer großen Stadtkarte an der Wand, einem Fernseher auf einem Sideboard und Regalen mit Büchern und Getränken im Hintergrund.

Leistungen & Projekte

Der Fokus am Standort Berlin liegt auf der Steuerung komplexer städtebaulicher Großprojekte und hier im Spektrum von der Vorbereitung (Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen), über die Betreuung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Projektsteuerungsmaßnahmen bis zur baulichen Umsetzung von Einzelprojekten (Bauherrenvertreter des Landes Berlin).

  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“
  • Projektsteuerung Schumacher Quartier (Nachnutzung Flughafen Tegel)
  • Projektsteuerung Molkenmarkt
  • Freianlagen Humboldt-Forum
  • Abriss ehem. BND Gebäude an der Neumannsgasse
  • Flusstreppe 
  • Vorbereitende Untersuchung Blankenburger Süden
  • Projektsteuerung der Qualifizierung der Masterplanung Schönefeld Nord
  • Struktur- & Handlungskonzept für den Berliner Nordostraum

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Andreas Kniewel

Gebietsleiter / Mitglied der Geschäftsleitung

DSK-Standort Berlin/Brandenburg, Gertraudenstraße 20, 10178 Berlin
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