31. August 2026
Viel Geld, aber kein einheitlicher Investitionsschub in den Kommunen?
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) ist mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro auf zwölf Jahre angelegt. Für die kommunale Praxis ist davon vor allem eine Säule entscheidend: 100 Milliarden Euro erhalten die Länder für Investitionen in ihre eigene und in die kommunale Infrastruktur. Das entsprechende Errichtungsgesetz wird in Kürze 1 Jahr alt. Zeit also Bilanz zu ziehen, was der Geldsegen den Kommunen wirklich bringt.
Eigentlich müsste Deutschland im Geld schwimmen. Wenn man mit der größten Einzelschuldenaufnahme in der bald 80jährigen Geschichte der Bundesrepublik eine halbe Billion Euro über das Land verteilt, dann kann es gar nicht anders sein, als dass sich blühende Landschaften entwickeln. Ein Ruck müsste durch Deutschland gehen; ein nie dagewesener Optimismus vor allem in den reichlich beschenkten Kommunen entstehen. Oder?
So einfach ist es leider nicht. Zwar soll der bundesgesetzlichen Vorgabe zufolge ein Drittel des Geldes bis Ende 2029 bereits in Projekten gebunden sein. Doch das täuscht nicht darüber hinweg, dass der Geldsegen am Ende eben doch über zwölf Jahre gestreckt sein wird und ein singulärer „Ruck“ durch das Land nicht zu erwarten ist.
Und dann hat es die Verteilung der Gelder in sich. Die oft verkürzte Formel „100 Milliarden für Länder und Kommunen“ verdeckt den entscheidenden Punkt: Der Bund verteilt das Geld zunächst auf die Länder. Erst dort entscheidet sich, wie viel tatsächlich kommunal wird – und unter welchen Bedingungen. Oder etwas ironischer ausgedrückt: Im Land der Dichter und Denker haben wir am allermeisten darüber nachgedacht, wie es uns gelingt, in wirklich jedem Bundesland ein eigenes Verfahren zur Mittelverteilung zu ersinnen. Keinen Verteilmechanismus gibt es in Deutschland ein zweites Mal. Das Bundesfinanzministerium ist da sprachlich sachlicher und nennt die Verteilung „sehr heterogen“. Insofern muss eine Bilanz zum Sondervermögen für die Kommunen überaus differenziert ausfallen.
Das Bundesgesetz schreibt keine einheitliche Kommunalquote vor. Die Länder bestimmen sowohl den kommunalen Anteil als auch die Verteilungsverfahren und die Kriterien für Finanzschwäche. Die Unterschiede liegen nicht nur in den Prozentzahlen, sondern in deren Bedeutung. Baden-Württemberg stellt zwei Drittel seines Landesanteils für kommunale Infrastruktur bereit und arbeitet mit weitgehend frei einsetzbaren Einzelbudgets. Hessen reicht 63 Prozent direkt an Kommunen weiter, Schleswig-Holstein 62,5 Prozent. Brandenburg weist zwar 60 Prozent für Kommunen aus – allerdings erst, nachdem Mittel für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung abgezogen wurden. Bezogen auf den ursprünglichen Landesanteil bleiben damit rund 50 Prozent. Niedersachsen leitet 50 Prozent unmittelbar pauschal weiter, rechnet aber weitere kommunal wirksame Landesinvestitionen hinzu und kommt so auf mindestens 60 Prozent. Sachsen und Bayern setzen ebenfalls auf Mischmodelle aus Budgets und Förderprogrammen.
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht nur: Wie hoch ist die Kommunalquote? Sondern: Wie viel Geld können Kommunen tatsächlich selbst disponieren? Ein kommunales Budget ist etwas anderes als eine Landesinvestition, die lediglich kommunaler Infrastruktur zugutekommt.
Hinzu kommen klare Restriktionen. Das Sondervermögen finanziert Sachinvestitionen, keine allgemeine Haushaltsentlastung. Das Mindestvolumen einer Investition beträgt meist 50.000 Euro. Maßnahmen müssen langfristig nutzbar sein, dürfen grundsätzlich nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen worden sein und unterliegen festen Bewilligungs-, Abschluss- und Kontrollfristen. Zweckwidrige Verwendung kann Rückforderungen auslösen. Erleichtert wurde allerdings die Kombination mit anderen Bundesprogrammen: Mit dem am 28. Juli 2026 verkündeten Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde klargestellt, dass Mittel aus dem Sondervermögen auch zur Erbringung von Eigenanteilen eingesetzt werden, die bei anderen Bundesprogrammen wie bei der Städtebauförderung verlangt werden. Das kann zahlreichen finanzklammen Kommunen helfen, trotz haushälterischer Restriktionen an der Städtebauförderung teilzunehmen – ein echter Durchbruch! Für finanzschwache Kommunen ist dies praktisch bedeutsam, weil zusätzliche Bundesprogramme nicht allein daran scheitern müssen, dass der erforderliche Eigenanteil aus dem regulären Haushalt nicht aufgebracht werden kann. Kommunen müssen bereit sein, gemeinsam mit Partnern, die sie unterstützen, kreativ zu werden, wenn sie mit den neu gewonnenen Geldern etwas bewegen wollen.
Ob daraus nun ein echter Investitionsschub entsteht, ist noch offen – und hängt wesentlich auch davon ab, wie kreativ eine Kommune ist, Projekte zu designen und mit anderen Bundeshilfen zu verzahnen. Anfang 2026 waren 9,618 Mrd. Euro der Ländersäule gebunden, aber erst 14,4 Prozent davon für kommunale Infrastruktur. Das spricht weniger gegen das Programm als für lange kommunale Planungsvorläufe. Das KfW-Kommunalpanel zeigt zugleich den enormen Bedarf: Für 2026 planen Kommunen Sachinvestitionen von rund 50 Mrd. Euro, der wahrgenommene Investitionsrückstand liegt bei 231,2 Mrd. Euro. 22 Prozent erwarten bereits 2026 höhere Investitionen durch das Sondervermögen, für 2027 sind es 38 Prozent.
Das Fazit ist damit zweischneidig: Das Sondervermögen eröffnet den Kommunen erhebliche finanzielle Spielräume. Es beseitigt aber weder Haushaltsprobleme noch Personalengpässe, Genehmigungs- oder Vergabehürden. Ob aus Milliarden tatsächlich Bewegung wird, entscheidet sich nicht an der Bundesquote, sondern auf dem Weg vom Landesanteil zum kommunalen Budget – und vom Budget zur Baustelle.